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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altersteilzeit und Vorruhestand - wahlberechtigt ?

W
Wolle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, dürfen Altersteilzeitler, die schon zu hause sind, wählen? Wie sieht das Kollegen aus, die im Vorruhestand sind, die aber erst z.B. am 12.12.2006 die Firma "verlassen"?

Viele Grüße

Wolle

3.71406

Community-Antworten (6)

K
Kölner

23.01.2006 um 15:03 Uhr

ATZ'lerInnen in Freistellungsphase dürfen nicht mehr wählen...

H
HSV

23.01.2006 um 16:15 Uhr

Hallo woher Deine Erkenntnis ? sehe das anders. Da die Freistellungsphase erarbeitet wurde (also Arbeitszeit)sind Sie demnach auch wahlberechtigt.

M
merlin

23.01.2006 um 16:24 Uhr

Nein, HSV, Kölner hat recht

F
Fayence

23.01.2006 um 18:12 Uhr

Hallo Wolle, hallo HSV, vor wenigen Tagen wurde diese Frage sehr ausführlich geklärt. Ihr findet die Beiträge, wenn Ihr "Blockmodell" im Suchfeld eingebt. Kölner hat immer noch Recht!

K
Kölner

23.01.2006 um 19:30 Uhr

He, Fayence...Du bist so gut zu mir!

F
Fayence

24.01.2006 um 10:59 Uhr

I do my very best!

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