Entscheidungen am BR vorbei
Liebes Forum, wir (BR) haben gerade von einer Neueinstellung in unserem Betrieb erfahren, sind aber diesbezüglich nicht vorher einbezogen worden. Tatsache ist, daß diese Neueinstellung unbedingt notwendig war, da bereits Überstunden ohne Ende geleistet wurden, wir also dringenden Bedarf hatten, den wir auch angemeldet haben. Tatsache ist aber, daß bereits mehrfach an uns vorbei personelle Entscheidungen getroffen wurden und es immer wieder hieß. "Sorry, aber..... ". Ungeachtet der Tatsache, daß wir über diese Einstellung froh sind, möchten wir endlich unsere Rechte gewahrt wissen und nicht mehr alles nur "wohlwollend" hinnehmen. Wir haben bereits 2x schriftlich auf unsere Rechte nach dem BetrVG hingewiesen. Wie geht man damit um ?!
Community-Antworten (7)
22.01.2006 um 15:05 Uhr
Die Geschäftsleitung tut gut daran sich an das Bfg zu halten,nur so ist eine vertauenswürdige mitarbeit durch beide Seiten gegeben.Sollte sich nach nochmaliger Aufforderung die gegen Seite nicht in der Lage sehen diesen Weg einzuhalten muß seitens des BR der Schritt zur Einigungsstelle gemacht werden!!!
22.01.2006 um 15:52 Uhr
BR-Toni,
was ist denn das "Bfg"? Meinst Du damit den "Bund für Geistesfreiheit"?
Tine,
Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .
22.01.2006 um 16:06 Uhr
Ramses: Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .
Genau das wahren meine Worte...ohne § ! Du bist Schlaumeier von Beruf,oder?
22.01.2006 um 16:08 Uhr
BR-Toni,
Du Ahnungsloser!
Lies Dir doch mal Deinen eigenen Beitrag durch, dann wirst Du feststellen dass Du etwas völlig anders geschrieben hast!
22.01.2006 um 16:24 Uhr
Und wie kommt es zu einem Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG ? Hä? Geht man nicht erst zur Einigungsstelle bevor man solche Geschütze auffährt?
22.01.2006 um 19:06 Uhr
BR-Toni,
ich kann es nicht glauben dass Du jemals in Deinem Leben schon in einer Betriebsratssitzung gesessen hast!
Die Einigungsstelle ist hier offensichtlich unzuständig!
23.01.2006 um 13:39 Uhr
Hallo Ihr alle, wir waren schon in der gleichen Situation, wie sicherlich schon viele ander BR auch. Wir haben uns einen Anwalt gesucht und sind zum Arbeitsgericht gegangen, dort wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet. Den Einstellungen könnt Ihr später immer noch zustimmen, hier geht es aber ganz klar um die Verletzung Eueres Mitbestimmungsrechtes.
Verwandte Themen
Betriebsratsbüro Verlegung; jeder MA muss dann am Büro des Betriebsstättenleiters vorbei -was tun?
ÄlterHallo Zusammen,... Wir haben vollgendes Problem, unser Geschäftsführer will unser Betriebsratsbüro, welches sich momentan mitten in der Firma befindet und somit gut für jeden zu erreichen ist, umbaue
Bildschirmunterbrechung Bezahl oder nicht
ÄlterHallo, wir sind ein Callcenter mit ca 800 Mitarbeiter am Standort. Im Callcenter üblich ist die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz.Nun sagt die Arbeitsplatzverordnung für die Bildschirmarbeitsplätze, da
Alter Betriebsrat bleibt im Amt und trifft Entscheidungen - was passiert dann?
ÄlterWas passiert mit den Entscheidungen des Betriebsrats, wenn er in der jetzt anstehenden Wahl nicht neu wählt sondern einfach im Amt bleibt. Also praktisch Entscheidungen nach Ablauf der vier jährigen A
Entscheidungsbefugnis des BRV od. Stellvertreters?
ÄlterWie schon mal erwähnt, bin seit April BRV. Ich habe den Eindruck unsere AL und GF nutzen die Zeit zwischen den BR-Sitzungen aus, um alleinige Entscheidungen vom BRV oder Stellvertreter zu erlangen. Ic
Entscheidungen des WV
ÄlterHallo ! Ein WV hat im Laufe der Wahl ja so einige Entscheidungen zu treffen. Hat man als Kandidat eigentlich die Möglichkeit, diese Entscheidungen "einzusehen" bzw. zu prüfen ? Danke und Gruß