Erstellt am 22.01.2006 um 14:05 Uhr von BR-Toni
Die Geschäftsleitung tut gut daran sich an das Bfg zu halten,nur so ist eine vertauenswürdige mitarbeit durch beide Seiten gegeben.Sollte sich nach nochmaliger Aufforderung die gegen Seite nicht in der Lage sehen diesen Weg einzuhalten muß seitens des BR der Schritt zur Einigungsstelle gemacht werden!!!
Erstellt am 22.01.2006 um 14:52 Uhr von Ramses II
BR-Toni,
was ist denn das "Bfg"? Meinst Du damit den "Bund für Geistesfreiheit"?
Tine,
Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .
Erstellt am 22.01.2006 um 15:06 Uhr von BR-Toni
Ramses: Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .
Genau das wahren meine Worte...ohne § !
Du bist Schlaumeier von Beruf,oder?
Erstellt am 22.01.2006 um 15:08 Uhr von Ramses II
BR-Toni,
Du Ahnungsloser!
Lies Dir doch mal Deinen eigenen Beitrag durch, dann wirst Du feststellen dass Du etwas völlig anders geschrieben hast!
Erstellt am 22.01.2006 um 15:24 Uhr von BR-Toni
Und wie kommt es zu einem Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG ? Hä?
Geht man nicht erst zur Einigungsstelle bevor man solche Geschütze auffährt?
Erstellt am 22.01.2006 um 18:06 Uhr von Ramses II
BR-Toni,
ich kann es nicht glauben dass Du jemals in Deinem Leben schon in einer Betriebsratssitzung gesessen hast!
Die Einigungsstelle ist hier offensichtlich unzuständig!
Erstellt am 23.01.2006 um 12:39 Uhr von Lucy
Hallo Ihr alle,
wir waren schon in der gleichen Situation, wie sicherlich schon viele ander BR auch. Wir haben uns einen Anwalt gesucht und sind zum Arbeitsgericht gegangen, dort wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet. Den Einstellungen könnt Ihr später immer noch zustimmen, hier geht es aber ganz klar um die Verletzung Eueres Mitbestimmungsrechtes.