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Entscheidungen am BR vorbei

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, wir (BR) haben gerade von einer Neueinstellung in unserem Betrieb erfahren, sind aber diesbezüglich nicht vorher einbezogen worden. Tatsache ist, daß diese Neueinstellung unbedingt notwendig war, da bereits Überstunden ohne Ende geleistet wurden, wir also dringenden Bedarf hatten, den wir auch angemeldet haben. Tatsache ist aber, daß bereits mehrfach an uns vorbei personelle Entscheidungen getroffen wurden und es immer wieder hieß. "Sorry, aber..... ". Ungeachtet der Tatsache, daß wir über diese Einstellung froh sind, möchten wir endlich unsere Rechte gewahrt wissen und nicht mehr alles nur "wohlwollend" hinnehmen. Wir haben bereits 2x schriftlich auf unsere Rechte nach dem BetrVG hingewiesen. Wie geht man damit um ?!

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Community-Antworten (7)

B
BR-Toni

22.01.2006 um 15:05 Uhr

Die Geschäftsleitung tut gut daran sich an das Bfg zu halten,nur so ist eine vertauenswürdige mitarbeit durch beide Seiten gegeben.Sollte sich nach nochmaliger Aufforderung die gegen Seite nicht in der Lage sehen diesen Weg einzuhalten muß seitens des BR der Schritt zur Einigungsstelle gemacht werden!!!

RI
Ramses II

22.01.2006 um 15:52 Uhr

BR-Toni,

was ist denn das "Bfg"? Meinst Du damit den "Bund für Geistesfreiheit"?

Tine,

Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .

B
BR-Toni

22.01.2006 um 16:06 Uhr

Ramses: Ihr solltet vom Arbeitgeber verlangen dass er die personelle Einzelmaßnahme rückgängig macht und leitet notfalls ein Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG .

Genau das wahren meine Worte...ohne § ! Du bist Schlaumeier von Beruf,oder?

RI
Ramses II

22.01.2006 um 16:08 Uhr

BR-Toni,

Du Ahnungsloser!

Lies Dir doch mal Deinen eigenen Beitrag durch, dann wirst Du feststellen dass Du etwas völlig anders geschrieben hast!

B
BR-Toni

22.01.2006 um 16:24 Uhr

Und wie kommt es zu einem Zwangsgeldverfahren nach § 101 BetrVG ? Hä? Geht man nicht erst zur Einigungsstelle bevor man solche Geschütze auffährt?

RI
Ramses II

22.01.2006 um 19:06 Uhr

BR-Toni,

ich kann es nicht glauben dass Du jemals in Deinem Leben schon in einer Betriebsratssitzung gesessen hast!

Die Einigungsstelle ist hier offensichtlich unzuständig!

L
Lucy

23.01.2006 um 13:39 Uhr

Hallo Ihr alle, wir waren schon in der gleichen Situation, wie sicherlich schon viele ander BR auch. Wir haben uns einen Anwalt gesucht und sind zum Arbeitsgericht gegangen, dort wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet. Den Einstellungen könnt Ihr später immer noch zustimmen, hier geht es aber ganz klar um die Verletzung Eueres Mitbestimmungsrechtes.

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