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Seminar gebucht und nicht hingefahren

A
Artem
Nov 2024 bearbeitet

Hallo allerseits, ich hab einen Kollegen im Gremium, der noch im Konzernbetriebsrat ist. Jetzt hat der KBR für ihn ein Seminar gebucht. Wir haben die Anmeldung erhalten und in unserer BR Sitzung beschlossen, dass der Kollege zum Seminar gehen kann. Nur jetzt ist der Kollege nicht zum Seminar gefahren, sondern arbeitet ganz normal. Die Bestätigungsmail für das Seminar ist an die E-Mail Adresse des Betriebsrats gegangen und er hätte davon nichts gewusst. Wer trägt da die Kosten? Kann der Arbeitgeber die Kosten vom BR fordern? Und kann der Kollege dafür belangt werden?

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Community-Antworten (7)

P
playmobil

26.11.2024 um 18:21 Uhr

Beides kann mit ja beantwortet werden. Liegt an der Organisation des BR, wer wie an welche information gelangt.

E
enigmathika

27.11.2024 um 08:59 Uhr

"Kann der Arbeitgeber die Kosten vom BR fordern?" Nein, der BR als Gremium hat kein Geld.

"Und kann der Kollege dafür belangt werden?" Ja. Man spricht doch mit dem betreffenden Kollegen, wenn eine Bestätigung eingeht.
Dass der Kollege nicht nachgefragt hat "Was ist denn nun mit meiner Fortbildung?" wäre allerdings auch seltsam.

Es sei denn er hatte ohnehin keine Lust auf diese Fortbildung und wollte den BR auflaufen lassen.

M
Moreno

27.11.2024 um 09:32 Uhr

Kann der Arbeitgeber die Kosten vom BR fordern? Na klar und wer trägt die Kosten des BR? ;-) Neee da soll er sich mal schön an das BRM wenden!

NB
nicht brauchen

27.11.2024 um 10:33 Uhr

Könnt ihr mal mit dem Seminaranbieter reden? Evtl. sind die kulant.

OH
Olav HB

27.11.2024 um 12:12 Uhr

Die Grundlage für die Buchung des KBR ist ein Beschluss des KBR, nicht die des BR. Ich sehe daher die VErantwortung beim KBR und nicht beim örtlichen BR. So oder so, der BR kann nicht wirksam im nachhinein beschließen, dass jemanden ein gebuchtes Seminar besucht. Grundlage ist IMMER erst der Beschluss, dann die Buchung.

D
DummerHund

27.11.2024 um 14:16 Uhr

" Jetzt hat der KBR für ihn ein Seminar gebucht."

Genau da liegt der Fehler. Für KBR Seminare ist jeweils der örtl. Betriebsrat zuständig. Ob man hier alleine den KBR als Verschuldner von Kosten sehen kann mag ich auch bezweifeln. Eine Teilschuld liegt da dann auch bei dem Seminaranbieter, denn dieser sollte das eigentlich wissen. Der Kollege der nicht zu dem Seminar gefahren ist hat hier dann sogar richtig gehandelt nicht zu fahren.

T
takkus

28.11.2024 um 10:15 Uhr

Bin ganz bei Dummerhund. Der BR hat dafür zu sorgen, dass das entsandte Mitglied seine Arbeit im KBR ausführen kann. Die Beschlüsse zu WB laufen über das örtliche Gremium und der ArbGeb hat die Kosten zu tragen.

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