Hat der BR bei einer Abmahnung ein Mitbestimmungsrecht ?
Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Hat der BR bei einer Abmahnung ein Mitbestimmungsrecht ? Oder muss er überhaupt zu einer Abmahnung gehört werden ?????
Community-Antworten (4)
19.01.2006 um 18:46 Uhr
Die Antwort lautet zwei mal nein.
19.01.2006 um 20:52 Uhr
Da hat Fayence leider recht. Meiner Meinung muß der Arbeitgeber den BR aber wenigstens davon informieren, daß er eine Abmahnung ausgesprochen (Grundsatz der vertrauensvolle Zusammenarbeit § 2 Abs. 1 BetrVG). Es ist überhaupt sehr befremdlich, daß es der Gesetzgeber bis heute nicht geschafft, eine Regelung über die arbeitsrechtliche Abmahnung zu treffen und wir uns nur auf Gerichtsurteile stützen können.
23.01.2006 um 12:50 Uhr
Hier hilft oftmals eine Betriebsvereinbarung. Wir haben eine solche die uns garantiert zumindest informiert zu werden und mit dieser sehr gute Erfahrungen. Begründet haben wir den Antrag auf dieselbe, mit den Einsparungen die wir erzielen, wenn wir durch unsere Hilfe, Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden können.
23.01.2006 um 13:20 Uhr
Hallo "Otto", das informieren "müssen" sehe ich nicht bei einer Abmahnung. Erfahrungsgemäß halte ich sowieso den Umgang und die Hilfestellung eines BR bei einer Abmahnung eines MA viel weniger hilfreich, als oft beabsichtigt. So manches mal wäre es viel besser gewesen nichts gegen eine Abmahnung zu unternehmen!
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