W.A.F. LogoSeminare

Hat der BR bei einer Abmahnung ein Mitbestimmungsrecht ?

M
Mausebaerchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Hat der BR bei einer Abmahnung ein Mitbestimmungsrecht ? Oder muss er überhaupt zu einer Abmahnung gehört werden ?????

3.13104

Community-Antworten (4)

F
Fayence

19.01.2006 um 18:46 Uhr

Die Antwort lautet zwei mal nein.

O
otto

19.01.2006 um 20:52 Uhr

Da hat Fayence leider recht. Meiner Meinung muß der Arbeitgeber den BR aber wenigstens davon informieren, daß er eine Abmahnung ausgesprochen (Grundsatz der vertrauensvolle Zusammenarbeit § 2 Abs. 1 BetrVG). Es ist überhaupt sehr befremdlich, daß es der Gesetzgeber bis heute nicht geschafft, eine Regelung über die arbeitsrechtliche Abmahnung zu treffen und wir uns nur auf Gerichtsurteile stützen können.

J
jojo

23.01.2006 um 12:50 Uhr

Hier hilft oftmals eine Betriebsvereinbarung. Wir haben eine solche die uns garantiert zumindest informiert zu werden und mit dieser sehr gute Erfahrungen. Begründet haben wir den Antrag auf dieselbe, mit den Einsparungen die wir erzielen, wenn wir durch unsere Hilfe, Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden können.

K
Kölner

23.01.2006 um 13:20 Uhr

Hallo "Otto", das informieren "müssen" sehe ich nicht bei einer Abmahnung. Erfahrungsgemäß halte ich sowieso den Umgang und die Hilfestellung eines BR bei einer Abmahnung eines MA viel weniger hilfreich, als oft beabsichtigt. So manches mal wäre es viel besser gewesen nichts gegen eine Abmahnung zu unternehmen!

Ihre Antwort