Erstellt am 19.01.2006 um 17:46 Uhr von Fayence
Die Antwort lautet zwei mal nein.
Erstellt am 19.01.2006 um 19:52 Uhr von otto
Da hat Fayence leider recht. Meiner Meinung muß der Arbeitgeber den BR aber wenigstens davon informieren, daß er eine Abmahnung ausgesprochen (Grundsatz der vertrauensvolle Zusammenarbeit § 2 Abs. 1 BetrVG).
Es ist überhaupt sehr befremdlich, daß es der Gesetzgeber bis heute nicht geschafft, eine Regelung über die arbeitsrechtliche Abmahnung zu treffen und wir uns nur auf Gerichtsurteile stützen können.
Erstellt am 23.01.2006 um 11:50 Uhr von jojo
Hier hilft oftmals eine Betriebsvereinbarung. Wir haben eine solche die uns garantiert zumindest informiert zu werden und mit dieser sehr gute Erfahrungen. Begründet haben wir den Antrag auf dieselbe, mit den Einsparungen die wir erzielen, wenn wir durch unsere Hilfe, Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden können.
Erstellt am 23.01.2006 um 12:20 Uhr von Kölner
Hallo "Otto",
das informieren "müssen" sehe ich nicht bei einer Abmahnung.
Erfahrungsgemäß halte ich sowieso den Umgang und die Hilfestellung eines BR bei einer Abmahnung eines MA viel weniger hilfreich, als oft beabsichtigt. So manches mal wäre es viel besser gewesen nichts gegen eine Abmahnung zu unternehmen!