Erstellt am 19.01.2006 um 15:38 Uhr von pippa
Stichtag wäre nicht der Tag der Wahl, sondern der des Wahlausschreibens. Die Frage ist jetzt, wieviele wahlberechtigte Arbeitnehmer Ihr "in der Regel" habt, eher bis 200 oder drüber
Erstellt am 19.01.2006 um 16:45 Uhr von NoLi
Hallo Pollux,
der Wahlvorstand muß die Anzahl der zu vergebenden BR-Mandate nach "pflichtgemässem Ermessen" festzulegen. Dazu gehört nach Fitting ausdrücklich die Berücksichtigung von Vergangenheit und Zukunft.
Bei der von Dir geschilderten Situation würde ich als Wahlvorstand (mit Dokumentation der Personalplanung) auf 9 Mandate entscheiden.
Gruss
NoLi
Erstellt am 19.01.2006 um 20:14 Uhr von otto
Hallo Polux,
ich würde es auch so machen wie NoLi es empfiehlt. Besonders wichtig ist sein Hinweis, daß der Wahlvorstand einen formal korrekten Beschluß mit Begründung fassen und beides - Beschluß und Begründung - ausführlich ins Protokoll über die entsprechende Sitzung schreibt. Damit sichert sich der Wahlvorstand bei einer eventuellen Anfechtung der Wahl ab.
Gruß otto