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Kann ein leitender Angestellter wählen?

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Nov 2016 bearbeitet

Kann ein leitender Angestellter wählen?

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Community-Antworten (7)

N
NoLi

19.01.2006 um 17:40 Uhr

Hallo 55,

in Bezug auf eine BR-Wahl ganz klare Antwort:

NEIN !!!!

Gruss

PS.: Ob ein leitender Angestellter intelektuell in der Lage ist Wahlvorgänge im Allgemeinen zu begreifen und durchzuführen kann ich leider ohne Einzelfallprüfung nicht beurteilen.

F
ferdi

19.01.2006 um 20:33 Uhr

Ja!!!, wenn er noch wen übersich hat und keine personellen Maßnahmen durchführen darf.

Beispiel: 3 Fachbereiche, jeder Fachbereich hat seinen leitenden Angestellten. Darüber steht der Geschäftsführer, nur der darf personelle Maßnahmen durchführen. Für die 3 Fachsbereichesleiter ist auch der Betriebsrat zuständig sollte es arbeitsrechtlich Probleme geben.

ferdi

O
otto

19.01.2006 um 21:19 Uhr

Ferdi, bitte verwirre 55 nicht. Man kann nämlich auch leitender Angestellter sein ohne die Kompetenz zur Einstellung oder Entlassung. Lies mal § 5 Abs. 3 Zif. 2 und 3 BetrVG. Also, 55, wenn einer leitender Angestellter ist, ist er nie (!) wahlberechtigt bei der BR-Wahl. Gruß otto

F
ferdi

20.01.2006 um 21:14 Uhr

Otto, in gemeinnützigen Vereinen des Gesundheitswesen gibt es leitende Angestellte auf die der § 5 nicht zutrifft und die sind wahlberechtigt.

Ich finde es gut das solche Foren wie dieses gibt. Was mich stört ist das Ihr stur nach §§ antwortet. §§ kann man von mehreren Seiten beleuchten und ausgelegt. Ich bin nur ein kleines Licht, was das BetrVG angeht und kann nur da mit reden wo es um meinen Beruf/Betrieb geht. Was mit hier auffällt ist das Ihr selten ein Problem hinterfragt. Vieleicht bin ich ja hier falsch. Sorry. Ich suche ein Forum in dem man diskutieren kann und Denkanstöße zur Lösung des Problems bekommt.

Ich komme aus der Altenpflege. Bin im BR und mit ver.di haben wir schon viel erreicht. In dieser Berufsrichtung würde ich mich gern hier einbringen.

Gruß ferdi

RI
Ramses II

21.01.2006 um 00:49 Uhr

Ferdi,

es gibt auch im Gesundheitswesen keine leitenden Angestellten die nach dem BetrVG wahlberechtigt sind!

Wenn Du nicht bereit bist Dich fortzubilden und Probleme zu hinterfragen, dann bist Du tatsächlich falsch hier im Forum. Ich glaube Dir auch nicht dass Du ein Forum suchst in dem man diskutieren kann und Denkanstösse zur Lösung des Problems bekommt. Dies ist ja nicht das erste Forum in dem Du mit Deiner Bildungsresistenz auffällst.

K
Kölner

21.01.2006 um 08:56 Uhr

Stimmt...im Altenpflege-Forum fiel das auch auf! Und, ferdi, leider trifft meine Aussage aus einem anderen thread auf Dich definitiv zu: Du bist einer der ersten Teilnehmer beim "Jahrmarkt der Eitelkeiten".

RI
Ramses II

21.01.2006 um 23:49 Uhr

Im Altenpflege Forum treibt sich ferdi also auch rum?

In wie vielen Foren noch?

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