W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlverschiebung möglich bzw. nötig oder nicht ?

R
RPU
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir musten unser Wahlausschreiben ändern da wir den Gesetzestext falsch interpretiert hatten.(mindestens ein 1/20 , mindestens 3 Stützunterschriften) wegen schriftlichen Einspruch , von 3 auf 5 Stützunterschriften berichtigt und neu ausgehängt. Nun die frage ändert sich dadurch der Wahltag termin?? Erst aus hang 13.01.06= Wahltermin 28.02.06 Neu aushang 18.01.06 = ???????

Danke für die top antworten die wir bekommen

RPU

2.63103

Community-Antworten (3)

L
Lucy

19.01.2006 um 18:08 Uhr

Hallo RPU, ein Wahlausschreiben kann bei Schreib- und Rechenfehler durch einen Beschluss des Wahlvorstandes geändert werden. Bei Änderung des Wahltermins wird jedoch ein Neuerlass notwendig.

O
otto

19.01.2006 um 21:43 Uhr

Hallo RPU, ergänzend zu Lucy: Wenn das Wahlausschreiben neu erlassen wird, ändert sich dann natürlich auch der Wahltermin. Zwischen Wahlausschreiben und Wahltermin müssen immer mindestens sechs Wochen liegen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 WO). Wenn Sie das neue Wahlausschreiben am 18.01.2006 ausgehängt haben, ist der frühest mögliche Wahltermin der 02.03.2006. Wenn im neuen Aushang aber immer noch der 28.02.2006 als Wahltermin steht: Sorry, dann ist auch dieses Wahlausschreiben fehlerhaft. Gruß otto

RI
Ramses II

19.01.2006 um 23:48 Uhr

Lucy,

Du hast ein wichtiges Wörtchen vergessen, war das Absicht?

Es muss korrekt heißen "... bei OFFENSICHTLICHEN Schreib- und Rechenfehlern ..."

Ob hier ein offensichtlicher Fehler vorliegt darf bezweifelt werden.

Dem Wähler kann nicht zugemutet werden das Wahlausschreiben regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Wenn nun eine Minute vor Annahmeschluß eine Liste mit drei Stützunterschriiften eingereicht wird hat der WV ein Problem...

Meines Erachtens muss die Wahl ZWINGEND neu ausgeschrieben werden.

So etwas ist natürlich doof und man schafft sich keine Freunde damit. Auf Grund der übersichtlichen Anzahl von Arbeitnehmern würde ich persönlich daher vermutlich wie folgt verfahren: Wahlausschreiben DEUTLICH korrigieren. Wenn möglich die Belegschaft durch E-Mail, separaten Aushang oder sonstwie auf die Änderung hinweisen. Die Mitglieder des WV sollten sich freiwillig entschliessen KEINE Stützunterschriften zu leisten. Wenn eine Liste mit zu wenigen Stützunterschriften eingereicht wird, den Einreicher sofort darauf hinweisen, ihn bitten die fehlenden Unterschriften einzuholen, die Liste aber in jedem Falle rechtzeitig einzureichen. Ab eine Stunde vor Abgabeschluß Anwesenheit ALLER WV-Mitglieder. Wenn nun eine Liste mit zu wenigen Unterschriften eingereicht wird und die fehlenden Unterschriften nicht mehr eingeholt werden können leisten die Mitglieder des WV die fehlenden Unterschriften, im äußersten Fall auch doppelt damit wenigstens nur ein heilbarer Mangel vorliegt.

Ihre Antwort