W.A.F. LogoSeminare

Zuwenig Betriebsrats-Mitglieder - was tun?

K
Krista
Nov 2016 bearbeitet

Unser BR besteht nur noch aus 3 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschrieben wären für unsere Betriebsgröße 7 Mitglieder. Von diesen 3 ist meistens einer in Urlaub oder krank sodaß oft die BR-Beschlüsse nur von 2 BR-Mitgliedern getroffen werden. Ist das rechtlich richtig oder anfechtbar?

4.03105

Community-Antworten (5)

N
norbert

19.01.2006 um 19:35 Uhr

Außerordentliche Betriebsratswahlen, d.h. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlturnus, finden in folgenden, im Gesetz (§ 13(2) abschließend aufgezählten Fällen statt: §13(2) Nr. 2: Absinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder Die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder sinkt nach dem Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl. Auszugehen ist von der ursprünglichen Zahl der Betriebsratsmitglieder am Wahltag. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliederzahl als Folge zeitweiser Verhinderung einzelner Betriebsratsmitglieder ist kein Grund für eine Neuwahl. Der Wahlvorstand für die Neuwahl ist vom amtierenden Betriebsrat zu bestellen. Bis zur Neuwahl nehmt ihr aber weiter - auch zu zweit- die Aufgaben des BR vollinhaltlich weiter wahr. Grundlage ist § 13 i.V. mit §22 BetrVG.

O
otto

19.01.2006 um 21:32 Uhr

Guten Abend Krista, hat bei Euch die Vogelgrippe den BR dezimiert, ist ein Flugzeug mit jeder Menge BR-Mitglieder abgestürzt oder eine andere Katastrophe passiert? Ernsthaft: Wie konnte es passieren, daß statt der erforderlichen sieben jetzt nur noch drei BR-Mitglieder da sind? Das geht doch - normalerweise - nicht von einem Tag auf den anderen. Norbert hat auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Was er aber nicht - jedenfalls nicht so deutlich - geschrieben hat: Dieser Rumpfbetriebsrat hätte bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem

  • das siebte BR-Mitglied ausgeschieden ist und
  • kein Ersatzmitglied mehr vorhanden war, das hätte nachrücken können und wollen, die Neuwahl des BR einleiten, also einen Wahlvorstand bestellen müssen. Nur für diesen besonderen Fall gilt, daß auch ein dezimierter BR noch unanfechtbare Beschlüsse fassen kann. So wie ich Ihren Beitrag verstehe, geht das in Ihrem Betrieb aber schon seit geraumer Zeit anders. Das ist rechtlich nicht korrekt. Gruß otto
K
Krista

20.01.2006 um 09:56 Uhr

Unsere Betriebsräte sind deshalb zurückgetreten weil die Betriebsratsvorsitzende grundsätzlich alles kaputt diskutiert (1 Thema gerne mal 8 Stunden, was aber eigentlich absolut unwichtig ist) und daher die Leute nicht eingesehen aben dafür so viel Zeit aufzuwenden. Vor allen Dingen weil diese auch grundsätzlich nur ihren Kopf durchsetzen wollte.

Eine Neuwahl ist nie eingeleitet worden. Jetzt verstehe ich auch warum der Arbeitgeber das toleriert. Er weiß wahrscheinlich sehr gut das alle Beschlüsse des BR seit dem unwirksam sind. Der Arbeitgeber hat nämlcih mal so was ähnliches verlauten lassen und war auch der Meinung, so hat er nur maximal 3 Leute vom Arbeitsplatz in den Sitzungen statt 7. Das bedeutet im Umkehrschluß aber auch das wir Mitarbeiter eigentlich ohne Schutz dastehen?

K
Kölner

20.01.2006 um 10:16 Uhr

Ja, die Vermutung ist richtig und die Beschlüsse möglicherweise sehr unwirksam! Ein sehr cleverer AG und ein sehr dummer BR - sorry für Euch! Einzig das Problem der grundsätzlichen Frage nach dem Kläger und dem Richter hat Euch m.E. bisher gerettet.

RI
Ramses II

21.01.2006 um 01:12 Uhr

Krista, Kölner,

da der Arbeitgeber hier nicht tätig geworden ist bestehen bezüglich der prinzipiellen Wirksamkeit der Beschlüsse keine Bedenken.

Ihre Antwort