Erstellt am 18.01.2006 um 17:17 Uhr von Fayence
Stützunterschriften beziehen sich immer nur auf den gesamten Wahlvorschlag=Liste und nicht auf den/die Kandidaten. Auf einer Liste kann auch nur ein Kandidat stehen.
Wie viel Stützunterschriften für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlich sind, ergibt sich aus dem §14 BetrVG Abs. 4.
Eine Stützunterschrift kann nur für einen Wahlvorschlag geleistet werden.