Erstellt am 18.01.2006 um 16:50 Uhr von Fayence
Hallo Enne,
eine durch den AG geplante MA-Befragung ist generell zwingend mitbestimmungspflichtig.
Die Auswertung darf keinerlei Rückschluss auf Einzelpersonen/Kleingruppen erlauben.
Anderes gilt für MA-Umfragen, die durch den BR initiiert werden. Hier muss der AG keine Einwilligung geben. Daher BR würde ich als BR auf klare Trennung achten und keine BR-Fragen mit einbringen.