Mitarbeiterbefragung im Intranet - welche Beteiligungsrechte hat der BR?
Unsere Firma plant eine Mitarbeiterbefragung im Intranet durchzuführen. Wir als BR haben den Verdacht, das hierbei die Vertraulichkeit und die Anonymität verlorengeht. Was können wir nun tun? Dürfen wir auch eigene Fragen in die Umfrage mit einbringen oder kann die Geschäftsleitung uns das verwehren?
Community-Antworten (1)
18.01.2006 um 17:50 Uhr
Hallo Enne, eine durch den AG geplante MA-Befragung ist generell zwingend mitbestimmungspflichtig. Die Auswertung darf keinerlei Rückschluss auf Einzelpersonen/Kleingruppen erlauben.
Anderes gilt für MA-Umfragen, die durch den BR initiiert werden. Hier muss der AG keine Einwilligung geben. Daher BR würde ich als BR auf klare Trennung achten und keine BR-Fragen mit einbringen.
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