Erstellt am 31.03.2016 um 21:46 Uhr von celestro
Klare Antwort ... NEIN !
Der BR darf natürlich anonyme Statistiken veröffentlichen: Im letzten Halbjahr 2 Versetzung, 2 Kündigungen und 1 Einstellung abgewickelt. Die Namen der beteiligten Personen unterliegen aber dem Datenschutz. Das darf nicht einfach öffentlich gemacht werden.
Wenn die beteiligten Personen sowas natürlich selbst laut rumtratschen (z.B. eine Gehaltserhöhung um 200 Euro), braucht ein BRM nicht mit Maulkorb rumrennen. Aber einfach so die Vorgänge öffentlich machen, das darf der BR nicht.
Erstellt am 01.04.2016 um 09:05 Uhr von Betriebsratten
Volle Zustimmung zu dem NEIN
Es handelt sich um die Veröffentlichung von persönlihen Daten und Vorgängen die dem Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, die Veröffentlichung gilt als Straftat-im übrigen einer von nur 2 Straftatbeständen aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Betriebsratten
Erstellt am 01.04.2016 um 09:15 Uhr von gironimo
Bin auch für NEIN.
Mal abgesehen davon, welche verheerende Wirkung dies auf die übrigen AN hat. Der BR der alles herausplaudert, dürfte kaum als seriöser Ansprechpartner anerkannt sein, dem man auch mal etwas vertraulich mitteilen kann.
Erstellt am 01.04.2016 um 12:29 Uhr von Plasmata
Vielen Dank,
Das deckt sich mit meiner Meinung