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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR nennt Mitarbeiternamen im Intranet

P
Plasmata
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin unsicher, aber wenn ein br das Intranet als Plattform nutzt, darf dieser dann mit vollem Mitarbeiternamen über aktuelle Vorgänge informieren? Es geht um die Versetzung einer Mitarbeiterin, dieser hat der BR widersprochen usw. und sieht einem anderen Mitarbeiter im Nachteil, auch namentlich im Intranet genannt. Der AG hätte gern die Mitarbeiterin. Das ganze ist jetzt vor Gericht. Meine Frage ist nun, ob das so rechtens ist, dass ein BR die vollen Namen der betreffenden Mitarbeiter im Intranet öffentlich macht!?

1.64604

Community-Antworten (4)

C
celestro

31.03.2016 um 23:46 Uhr

Klare Antwort ... NEIN !

Der BR darf natürlich anonyme Statistiken veröffentlichen: Im letzten Halbjahr 2 Versetzung, 2 Kündigungen und 1 Einstellung abgewickelt. Die Namen der beteiligten Personen unterliegen aber dem Datenschutz. Das darf nicht einfach öffentlich gemacht werden.

Wenn die beteiligten Personen sowas natürlich selbst laut rumtratschen (z.B. eine Gehaltserhöhung um 200 Euro), braucht ein BRM nicht mit Maulkorb rumrennen. Aber einfach so die Vorgänge öffentlich machen, das darf der BR nicht.

B
betriebsratten

01.04.2016 um 11:05 Uhr

Volle Zustimmung zu dem NEIN Es handelt sich um die Veröffentlichung von persönlihen Daten und Vorgängen die dem Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, die Veröffentlichung gilt als Straftat-im übrigen einer von nur 2 Straftatbeständen aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsratten

G
gironimo

01.04.2016 um 11:15 Uhr

Bin auch für NEIN.

Mal abgesehen davon, welche verheerende Wirkung dies auf die übrigen AN hat. Der BR der alles herausplaudert, dürfte kaum als seriöser Ansprechpartner anerkannt sein, dem man auch mal etwas vertraulich mitteilen kann.

P
Plasmata

01.04.2016 um 14:29 Uhr

Vielen Dank, Das deckt sich mit meiner Meinung

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