Erstellt am 18.01.2006 um 07:30 Uhr von Kölner
Angst essen Seele auf...heisst es in einem Sprichwort! Genau nach diesem Prinzip wird der AG verfahren. Ob etwas rechtens ist entscheidet im Zweifel ein ArbGer. - Allerdings müsste jemand klagen und das scheint mir weit entfernt zu sein.
Arbeitsverträge sind individualrechtliche Verträge. Wenn eine Vertragspartei daran was ändert, muss er sich die Zustimmung des Partners einholen. Ob diese Zustimmung nun freiwillig geschieht oder gezwungener Maßen ist zunächst mal sekundär; vor allem ist sie sehr oft dann zweitrangig, wenn eine Probezeit im Spiel ist und eine solche Drohung im Raum steht.
So einen AG, vor allem hinsichtlich seiner Aussage am Schluss Deines Beitrages, kann man sich nur wünschen als AN.
Aber, wie heisst es so schön: Man trifft sich immer zweimal im Leben!
Als BR würde ich diesem AG übrigens seine Machenschaften immer widerspiegeln. Ich würde sie veröffentlichen und auf BetrVers. benennen usw..
Realistisch betrachtet, erscheint mir fast, das mehr auch nicht möglich ist!
Erstellt am 18.01.2006 um 09:02 Uhr von Frank B.
Das Einzige was bleibt ist das Arbeitsgericht anzurufen, Frist drei Wochen!
Sollte es dann zur Kündigung kommen, wieder Arbeitsgericht, wegen Unwirksamkeit der Kündigung, Masregelungsverbot nach BGB.
Ansonsten, kann man den MAn nur empfehlen, sich einen neuen Job zu suchen, denn wenn man in der Probezeit schon so ausgebeutet wird, ist dies bestimmt keine Grundlage für eine langfristige gute Zusammenarbeit.