Künftige Angestellte - sind die wahlberechtigt?
Sind potenzielle Angestellte, die zum Tag des Wählerlistenaushangs noch nicht im Betrieb sind, dies aber am Tag der BR-Wahl sein werden, wahlberechtigt?
Community-Antworten (1)
17.01.2006 um 14:03 Uhr
Wenn der WV die Wählerliste aktualisiert hat und sie in der Wählerliste eingetragen sind, JA!
Der WV ist verpflichtet die Wählerliste auf dem aktuellen Stand zu halten! §2 WO BetrVG
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