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Personalakten -wo sollen die aufbewahrt werden?

J
Jasmina
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle

dringend Hilfe!!

unsere Personalakten sind seit dem 1.1.06 in unserem Mutterhaus. Das ist 250 km von uns entfernt. wir können alsao nicht mal schnell in die Akten schauen d.h. wenn ein MA in seine Akte schauen will, muss diese erst angefordert werden.

Ist so ein Vorgehen überhaupt zulässig? Müssen die Akten nicht vor Ort aufbewahrt werden??

Danke für die Hilfe!!!!!

Gruß Jasmina

2.93506

Community-Antworten (6)

F
Fayence

17.01.2006 um 09:39 Uhr

Hallo Jasmina, ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Es ist richtig, dass jeder AN das Recht hat, seine Personalakte während der Arbeitszeit einzusehen. Es ist aber nicht richtig, dass diesem Anspruch seitens der Personalabteilung unmittelbar nachgekommen werden muss.

Der BR hat die Möglichkeit, die Einsichtnahme über eine BV zu regeln -Zeit, Ort usw.-. Diese BV ist über en §87 erzwingbar.

B
Bernd

17.01.2006 um 10:32 Uhr

Fayence,

unter welchen Punkt des § 87 fällt denn diese BV?

F
Fayence

17.01.2006 um 11:14 Uhr

Hallo Bernd, für mich unter Pkt. 1 - Ordnung des Betriebs.

B
Bernd

17.01.2006 um 11:40 Uhr

"Ordnung des Betriebs"?

Den Zusammenhang kann ich im Moment nicht erkennen. Welche Argumentationskette würdest Du denn da aufbauen wollen?

F
Fayence

17.01.2006 um 12:08 Uhr

Der AN hat das Recht auf Einsicht in seine Personalakte. Der AG muss mitteilen wann und wo die Einsicht gewährt wird.

Unter "Ordnung des Betriebs" deshalb:

  1. Kollektivrechtliche Regelung eines individuellen Anspruchs
  2. Der Anspruch auf Einsichtnahme Pers.Akte besteht während der Arbeitszeit - genereller Regelungsbedarf
  3. Regelung, wie das Recht auf Akteneinsicht von betriebsfern tätigen AN gewährleistet werden soll.
  4. Regelung von festen Zeiten, zu welchen Einsichtnahme gewährt werden kann.
  5. Regelung, in welcher Form die erfolgte Einsichtnahme bestätigt wird usw.

Stimmig?

RI
Ramses II

18.01.2006 um 00:32 Uhr

"Ordnung des Betriebs" kann man aber auch aus dieser Argumentation noch nicht ablesen.

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