Wie ist Hauptbetrieb definiert? Wie ist ein Standort zusammenzufassen?
Hi ihr,
gelernt habe ich mal, dass ich bei Wahlen an mehreren Standorten diese sich an den Hauptbetrieb/Hauptstandort anschließen können. Soweit ich weiß, ist Hauptbetrieb aber nirgendwo definiert, kann man sich dann selbst Kriterien ausdenken? Also zum Beispiel der Standort mit den meisten Mitarbeitern (wenn sonst alles mehr oder weniger gleich ist)?
Wir haben nämlich verteilt in Deutschland mehrere Standorte, das geht von Süd nach Nord.
Zweite Problematik dazu: ab wann ist ein Standort genau ein Standort? Zwei dieser ganzen Standorte sind nämlich räumlich nur ca. 15 Min auseinander. Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass man damit im Betriebsrat-Sinne noch zu einem Standort zählen kann, wenn sonst alles gleich ist (Personal, Geschäftsführung, Arbeitsbedingungen, ...?).
Hintergrund der Frage: ist der Standort in Süddeutschland der Hauptbetrieb (weil die meisten Mitarbeiter) oder diese beiden nahgelegenen Standorte, die nur in Summe mehr Mitarbeiter haben?
Vielleicht hat jemand eine knackige Antwort, ich hab dazu im Internet und in den Gesetzen nichts greifbares gefunden...
Grüße Bo
Community-Antworten (5)
26.08.2015 um 18:04 Uhr
Der Hauptbetrieb ist der betriebsratsfähige Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrVG erfüllt und in dem die Leitungsfunktionen in den personellen und sozialen Angelegenheiten angesiedelt sind. Ihm sind die Betriebsteile ohne ausreichende institutionelle Leitung zugeordnet.
26.08.2015 um 18:13 Uhr
Auch das ist nicht so leicht... Personal sitzt eigentlich am einen, ist aber auch am anderen vertreten. Geschäftsleitung sitzt am anderen Standort, wo die Personalleitung eben nicht sitzt (sondern nur auch Referenten und Sachbearbeiter). Außerdem hab ich diese Definition nirgendwo gefunden: wo hast du die her, also wo genau steht die Definition \"Hauptbetrieb\" im Gesetz?
26.08.2015 um 18:21 Uhr
Das BetrVG kennt den Begriff des "Standortes" nicht. Es kennt Betriebe und Betriebsteile. Die Ferage ob es sich um einen Betriebsteil handelt richtet sich nach dem Grad der "Verselbständigung".
Der Begriff des Hauptbetriebes in $ 4 Abs (1) ist leider nicht identisch mit dem des Abs (2), Insofern muss man aufpassen über welchen Hauptbetrieb gesprochen wird.
Im Falle des Abs. 1 ist der Hazptbetrieb der Betrieb in dem die Leitungsfunktion für diesen Betriebsteil wahrgenommen wird, es kann also durchaus mehrere Hauptbetriebe in einem Unternehmen geben.
Generell kann ich hier nur das Studium des entsprechenden Kommentares empfehlen und sich dann die Betriebsstruktur des Unternehmens genau anzusehen.
Eigene Kriterien kann man nicht anwenden.
26.08.2015 um 19:08 Uhr
Wollt Ihr denn, dass die beiden Standorte, die nur 15min auseinanderliegen ein Standort ist?
(Ich empfehle auch Kommentare zum BetrVG zu §§ 1 und 4 BetrVG; z.B. Fitting oder Däubler. Kurz gefasst auch www.betriebsrat.com)
26.08.2015 um 19:13 Uhr
Ja, das wäre eventuell gut. Damit das dann Hauptbetrieb wird (wenn das alles so passt). Und ich hab auch Fitting schon ein bisschen gelesen, aber das passt eben alles nicht so zu 100%, daher ja hier der Artikel als Klärungsversuch. :)
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