Hi ihr,

gelernt habe ich mal, dass ich bei Wahlen an mehreren Standorten diese sich an den Hauptbetrieb/Hauptstandort anschließen können. Soweit ich weiß, ist Hauptbetrieb aber nirgendwo definiert, kann man sich dann selbst Kriterien ausdenken? Also zum Beispiel der Standort mit den meisten Mitarbeitern (wenn sonst alles mehr oder weniger gleich ist)?

Wir haben nämlich verteilt in Deutschland mehrere Standorte, das geht von Süd nach Nord.

Zweite Problematik dazu: ab wann ist ein Standort genau ein Standort?
Zwei dieser ganzen Standorte sind nämlich räumlich nur ca. 15 Min auseinander. Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass man damit im Betriebsrat-Sinne noch zu einem Standort zählen kann, wenn sonst alles gleich ist (Personal, Geschäftsführung, Arbeitsbedingungen, ...?).

Hintergrund der Frage: ist der Standort in Süddeutschland der Hauptbetrieb (weil die meisten Mitarbeiter) oder diese beiden nahgelegenen Standorte, die nur in Summe mehr Mitarbeiter haben?

Vielleicht hat jemand eine knackige Antwort, ich hab dazu im Internet und in den Gesetzen nichts greifbares gefunden...

Grüße
Bo