Erstellt am 15.01.2006 um 20:12 Uhr von Heini
Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Vorschlagsliste könnt ihr nach eurem ermessen festlegen.
Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten d'Hondtschen Höchstzahlensystem (§ 5 Abs. 1 WO).
Beispiel guckst Du hier:
www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
Erstellt am 15.01.2006 um 21:01 Uhr von DJS
Könnt ihr uns das d'Hondtschen Höchstzahlensystem an einen Beispiel erkären?in liste 1 sind 4 Frauen und in Liste 2 zwei Frauen und ein Mann der Mann ist nicht im Minderheitsgeschlecht
Erstellt am 16.01.2006 um 21:13 Uhr von Heini
Ein Beispiel findest Du unter der o.g. Adresse.