Erstellt am 15.01.2006 um 00:53 Uhr von Akira
Hallo Kringel
welche Eingangsbestätigungen sind denn gemeint?
ah weis was Du meinst Eingang der Listen.was will der AG damit?
Die Bestätigung müsste der Listenvertreter/ führer doch wohl bekommen oder und du eine Kopie davon.
Erstellt am 15.01.2006 um 00:56 Uhr von Ramses II
Akira,
vermutlich geht es hier z.B. um den Zugang von Anträgen zum § 99.
Erstellt am 15.01.2006 um 01:28 Uhr von Kringel
Genau, Ramses II.
Hat nichts mit der Wahl zu tun.
Erstellt am 15.01.2006 um 09:57 Uhr von Fayence
Hallo Kringel,
der Sitz des BR ist doch im Betrieb.
Die Annahme von Anhörungen sollte daher während der üblichen Geschäftszeiten durch den BR-Vorsitzenden/Stellvertreter gewährleistet sein.
Anhörungen werden bei uns immer persönlich durch die Personalabteilung eingereicht und dann mit Posteingangsstempel versehen. Der AG erhält keine gesonderte Eingangsbestätigung.
Wie läuft denn bei Euch der Postweg?