Umfrage: Wer gibt dem AG Eingangsbestätigungen um Fristen zu beweisen?
Hallo,
wer von Euch gibt dem Arbeitgeber Eingangsbestätigungen, dass Ihr Anträge an dem und den Tag erhalten habt (um später die Einhaltung von Fristen beweisen zu können)?
Community-Antworten (4)
15.01.2006 um 01:53 Uhr
Hallo Kringel welche Eingangsbestätigungen sind denn gemeint? ah weis was Du meinst Eingang der Listen.was will der AG damit? Die Bestätigung müsste der Listenvertreter/ führer doch wohl bekommen oder und du eine Kopie davon.
15.01.2006 um 01:56 Uhr
Akira,
vermutlich geht es hier z.B. um den Zugang von Anträgen zum § 99.
15.01.2006 um 02:28 Uhr
Genau, Ramses II.
Hat nichts mit der Wahl zu tun.
15.01.2006 um 10:57 Uhr
Hallo Kringel, der Sitz des BR ist doch im Betrieb. Die Annahme von Anhörungen sollte daher während der üblichen Geschäftszeiten durch den BR-Vorsitzenden/Stellvertreter gewährleistet sein. Anhörungen werden bei uns immer persönlich durch die Personalabteilung eingereicht und dann mit Posteingangsstempel versehen. Der AG erhält keine gesonderte Eingangsbestätigung. Wie läuft denn bei Euch der Postweg?
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