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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hat das Mehrheitsgeschlecht auch ein Anrecht im Betreibsrat vertreten zu sein??

Z
Zippi
Apr 2018 bearbeitet

Was ist wenn bei der Wahl nur Stimmen auf die Minderheit entfallen...... Also es gibt ja die Sitze für das Minderheitengeschlecht aber hat die Mehrheit eines Geschlechtes auch ein Anrecht......??

Bei uns sind die Männer in der Minderheit und es steht ihnen 1 Sitz zu bei 5 Betriebsratsmitglieder die gewählt werden müssen.Die Vorschlagsliste hat bis jetzt 10 Kandidaten davon 5 Frauen und 5 Männer. Auf die Frage was ist wenn 5 Männer gewählt würden wuste ich keine Antwort......

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Community-Antworten (1)

O
otto

13.01.2006 um 23:36 Uhr

Hallo Zippi, Ihre Befürchtung ist völlig berechtigt. Nur (!!!) das Geschlecht in der Minderheit hat einen gesetzlich garantierten Schutz, das Geschlecht in der Mehrheit nicht. Das bedeutet in Ihrer Situation: Wenn die fünf männlichen Kandidaten - ich vermute, dass bei Ihnen eine Persönlichkeitswahl stattfindet - die fünf besten Stimmenergebnisse erzielen, besteht Ihr BR nur aus Männern. Wenn dagegen die fünf weiblichen Kandidatinnen die fünf besten Stimmenergebnisse erreichen, zieht auf jeden Fall ein Mann in den BR ein, wenn er wenigstens eine Stimme - z.B. seine eigene - bekommen hat. Wegen dieses Unfugs - nach meiner Meinung ist es ein Unfug - wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre zuständigen Bundestagsabgeordeten. Mitfühlend otto

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