Erstellt am 15.01.2006 um 01:24 Uhr von otto
Hallo Bill,
was erwarten Sie denn als Rat? Sie sind in der Angelegenheit Partei (Freundin), also nicht objektiv. Sie wollen Ihre Freundin schützen, ihr helfen: das ehrt Sie. Ich sehe nur zwei Ansätze:
- Juristisch: Hat man Ihrer Feundin unrecht getan, sollte sich ein RA darum kümmern.
- Menschlich: Gespräche, Mediation, Supervision oder ähnliches
Erstellt am 15.01.2006 um 11:02 Uhr von Fayence
Hallo Bill,
mal alle persönliche Betroffenheit weg und diese Anhörung wie jede andere behandeln.
Der Betriebsrat soll wg. einer Änderungskündigung angehört werden.
1. Die Begründung des AG ist qualifiziert und für den BR nachvollziehbar
2. AN ist einverstanden (BR hat nachgefragt) = Zustimmung kann erfolgen.
3. Die Begründung des AG ist weder qualifiziert noch für den BR nachvollziehbar.
4. AN ist nach Befragung durch den BR einverstanden = Zustimmung erfolgt
5. AN ist nach Befragung durch den BR nicht mit der Änderungskündigung einverstanden und kann dieses faktisch begründen. BR legt Widerspruch gemäß §99 ein.
Die von Dir geschilderten AG Gründe für die Änderungskündigung sind weder qualifiziert noch sachlich nachvollziehbar.
Und was habt Ihr denn jetzt wirklich auf dem Tisch liegen?
Eine Änderungskündigung? Diese ist eine ordentliche Kündigung. Nur wird dem AN die Möglichkeit angeboten, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen weiter fortzusetzen.
Aus Deiner Frage geht allerdings nicht hervor, ob die betroffene Kollegin als Abteilungsleiterin neu eingestellt wurde und dementsprechend wirklich die Probezeit im eigentlichen Sinne greift.
Erstellt am 15.01.2006 um 15:35 Uhr von Bill
Hi Fayence,
ich weiss, dass ich persönlich betrofen bin und deswegen nicht objektiv.
1.Eine Anhörung des Betriebsrates fand statt.
2. Der AN wurde aber nicht angehört.
3. Der BR hat der Änderungskündigung und der Umgruppierung zugestimmt.
4. Die 6-monatige Probezeit bezog sich nur auf die Stelle; der AN arbeitet seit längerem im Unternehmen und wurde nur befördert und nicht neu eingestellt.
Erstellt am 15.01.2006 um 16:35 Uhr von Fayence
Hallo Bill,
die Sache ist auf BR-Ebene zunächst einmal gelaufen.
Da ein AN innerhalb einer Woche auch beim BR Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen kann, würde ich Deiner Freundin ev. dazu raten, auch von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen (siehe KschG §3).
Aber auf alle Fälle sollte Sie den Rat von Otto befolgen, einen RA aufzusuchen und das möglichst schnell. Mit Ruhm hat sich "Euer" BR in diesem Fall eher nicht bekleckert!
Entscheidend ist aber, was Deine Freundin möchte. Zu geänderten Bedingungen im Betrieb weiterarbeiten oder ihren Rechtsanspruch auf die Stelle als Abteilungsleiterin überprüfen lassen und ggf. auch durchsetzen.
Erstellt am 16.01.2006 um 12:22 Uhr von Bill
Danke Fayence.
Wie ist es aber mit der Probzeit ?
Ich dachte, dass man da keine Möglichkeit hat
irgendetwas zu machen, da man ohne Angaben mit
einer First von zwei Wochen gekündigt werden kann ?
Erstellt am 16.01.2006 um 16:51 Uhr von Fayence
Bill,
lese Dir Deine letzte Fragestellung noch einmal in Ruhe durch.
Was glaubst Du, warum Deiner Freundin eine Änderungskündigung ausgesprochen wurde? Diese entspricht einer ordentlichen Kündigung, unter Wahrung der für Deine Freundin gültigen Kündigungsfristen. Nur mit dem Unterschied, dass ihr zeitgleich ein anderer Arbeitsplatz zu geänderten Bedingungen angeboten wurde.
Hat doch nichts mit Kündigung in der Probezeit von neuen AN zu tun! Sie soll umgehend einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen, da Fristen zu beachten sind. Siehe Kündigungsschutzgesetz.
Erstellt am 02.02.2006 um 12:17 Uhr von coatrain
Hallo Bill.
Das was ihrer Freundin in der Firma passiert ist, kann man eigentlich schon als einen offenen Konflikt bezeichnen, bei dem alle Konfliktparteien und diedazugehörenden Konfliktstrukturen deutlich zu erkennen und zu unterscheiden sind. Der offene Konflikt unterscheidet von Mobbing dadurch, daß Mobbing immer in versteckter Form auftritt, d.h. die Aktoren sind für die betroffenen Personen nicht erkennbar.
Ihre Freundin sollte sich neben der juristischen Beratung noch Hilfe in Form von Coaching und psychologischer Beratung holen, weil die bevorstehende Auseinandersetzung noch sehr viel Kraft kosten wird und auch immer die eigene Person angreift. Ich stehe Ihnen für weitere Fragen bzw. für ein Gespräch gerne unter der Emaiadresse l.mehring@coatrain.de zur Verfügung.l