Darf ein Auszubildender wählen?
Dürfen Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch wählen. Oder wählen die Auszubildenenden ihren Jugendvertreter?
Community-Antworten (1)
13.01.2006 um 15:17 Uhr
Wenn die Auszubildenden die Voraussetzungen nach §5 BetrVG erfüllen dürfen sie wählen. Also in der Regel ja.
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