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Weiterbildung MA - welche Beteiligungsrechte hat der BR dabei?

B
br2005
Jan 2018 bearbeitet

kann mir jemand sagen, ob der br informiert werden muss über weiterbildungen von ma und ob er zustimmen muß oder nur informiert wird?

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Community-Antworten (4)

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viktor

12.01.2006 um 16:28 Uhr

Ich empfehle das Studium der §§ 96 ff BetrVG insbesondere § 98 BetrVG. Dort heißt es im 1. Absatz: Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.

B
br2005

12.01.2006 um 16:41 Uhr

danke schön für den tipp

F
Fayence

13.01.2006 um 20:37 Uhr

Hallo viktor & br2005, nicht alle Weiterbildungsmassnahmen unterliegen der Mitbestimmung! Eine ganz gute Kurzzusammenfassung zu diesem Thema, siehe Link.

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm

F
Fayence

13.01.2006 um 22:27 Uhr

Nachtrag: Nicht jede Fort-/Weiterbildung erfüllt die Definition der "Berufsbildung" gemäß Berufsbildungsgesetz. Das etwaige Mitbestimmungsrecht des BR kann daher nur im konkreten Fall beurteilt werden. Allein der Fitting Kommentar umfasst zu den §§ 96,97,98 fast 30 Seiten. Sicherlich nicht ohne Grund, bzw. wenn die Sache der Mitbestimmung so einfach wäre, wie von Viktor geschrieben.

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