Weiterbildung MA - welche Beteiligungsrechte hat der BR dabei?
kann mir jemand sagen, ob der br informiert werden muss über weiterbildungen von ma und ob er zustimmen muß oder nur informiert wird?
Community-Antworten (4)
12.01.2006 um 16:28 Uhr
Ich empfehle das Studium der §§ 96 ff BetrVG insbesondere § 98 BetrVG. Dort heißt es im 1. Absatz: Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
12.01.2006 um 16:41 Uhr
danke schön für den tipp
13.01.2006 um 20:37 Uhr
Hallo viktor & br2005, nicht alle Weiterbildungsmassnahmen unterliegen der Mitbestimmung! Eine ganz gute Kurzzusammenfassung zu diesem Thema, siehe Link.
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm
13.01.2006 um 22:27 Uhr
Nachtrag: Nicht jede Fort-/Weiterbildung erfüllt die Definition der "Berufsbildung" gemäß Berufsbildungsgesetz. Das etwaige Mitbestimmungsrecht des BR kann daher nur im konkreten Fall beurteilt werden. Allein der Fitting Kommentar umfasst zu den §§ 96,97,98 fast 30 Seiten. Sicherlich nicht ohne Grund, bzw. wenn die Sache der Mitbestimmung so einfach wäre, wie von Viktor geschrieben.
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