Erstellt am 12.01.2006 um 15:28 Uhr von viktor
Ich empfehle das Studium der §§ 96 ff BetrVG insbesondere § 98 BetrVG. Dort heißt es im 1. Absatz: Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
Erstellt am 12.01.2006 um 15:41 Uhr von br2005
Erstellt am 13.01.2006 um 19:37 Uhr von Fayence
Hallo viktor & br2005,
nicht alle Weiterbildungsmassnahmen unterliegen der Mitbestimmung!
Eine ganz gute Kurzzusammenfassung zu diesem Thema, siehe Link.
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm
Erstellt am 13.01.2006 um 21:27 Uhr von Fayence
Nachtrag:
Nicht jede Fort-/Weiterbildung erfüllt die Definition der "Berufsbildung" gemäß Berufsbildungsgesetz. Das etwaige Mitbestimmungsrecht des BR kann daher nur im konkreten Fall beurteilt werden.
Allein der Fitting Kommentar umfasst zu den §§ 96,97,98 fast 30 Seiten. Sicherlich nicht ohne Grund, bzw. wenn die Sache der Mitbestimmung so einfach wäre, wie von Viktor geschrieben.