Erstellt am 11.01.2006 um 07:21 Uhr von merlin
Sollte kurz vor Abgabetermin eine 2. ordnungsgemäße Liste beim Wahlvorstand eingehen, findet Listenwahl statt. Verhindern kannst Du das nicht, Du kannst nur rechtzeitig selber eine Liste machen
Gruß, Merlin
Erstellt am 11.01.2006 um 07:21 Uhr von Frank B.
Nein, Einspruch kannst du nicht erheben. Der WV ist an das BetrVG und die entsprechende WO gebunden, darin steht, das bei mindestens zwei Vorschlagslisten zwingend die Listenwahl vorgeschrieben ist.
Das Recht, eine Liste einzureichen, hat jeder Wahlberechtigte!
Dir bleibt nur die Wahl im nachhinein anzufechten und wenn alles ordnungsgemäß gelaufen ist, naja, dann sind die Lacher und die Kosten auf deiner Seite! ;-)
Erstellt am 11.01.2006 um 07:50 Uhr von Hotte
Nicht vergessen: Eine einmal erfolgte Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden. Ist aber ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen benannt worden, muss er sich für einen der Vorschläge (Liste) entscheiden und seine Kandidatur auf den übrigen Wahlvorschlägen (Listen) zurückziehen (vgl. § 6 Abs. 7 WO ). Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied ablehnen (§ 17 WO ).
Gruß Hotte
Erstellt am 11.01.2006 um 17:43 Uhr von Gevatter
Ich gebe aus aktuellem Anlaß auch mal meinen Senf dazu. Bei uns im Betrieb, ca. 500 Mitarbeiter, wurde vor kurzem eine Schreiben ausgegeben, daß nur eine Liste gewünscht wird. Daraufhin wendeten sich die Bewerber einer 2. Liste an einen RA. Das gab richtig Ärger, denn einige Formulierungen des "Rundschreibens" erfüllten einen ahndungswürdigen Tatbestand. Wie bereits von meinen Kollegen hier beschrieben, sobald eine 2. Liste auftaucht gibt es Listenwahl. Auch wenn es manchen z.T verständlicherweise nicht schmeckt, noch haben wir Gesetze und eine Demokratie. Und das ist auch gut so.
Erstellt am 12.01.2006 um 00:58 Uhr von Akira
Hallo
Wenn Du als erster oder zweiter auf der/deiner Liste stehst. bist Du doch drinn.