Kann ich gegen eine Listenwahl Einspruch erheben?
Bei uns stehen Bertiebsratwahlen an. Alle, so auch ich, wünschen eine Persönlichkeitswahl. Es wird gemunkelt, das es in letzter Minute eine zweite Liste geben könnte. Kann ich dagegen Einspruch einlegen damit auch ich mich darauf vorbereiten kann? Möchte nämlich nur auf die "offenen Liste", also Persönlichkeitswahl-Liste wenns auch wirklich eine ist. Die offene Liste würde aber im Falle einer zweiten Liste auch zur Liste werden. In dem Falle würde ich mich dann von der offenen Liste zurückziehen und bräuchte ein paar Tage um eine eigene Liste zu machen. Würde damit am liebsten heute schon anfangen, aber der jetzige BR wünscht dies nicht, mit der Begründung, dass ich dann auch andere dazu animieren würde eine Liste zu machen. Anscheinend möchte aber keiner eine Listenwahl. Welche Rechte habe ich, wenn jemand kurz vor Abgabetermin eine Liste einreicht. 1000 Dank