BR-Wahl - wer darf sich in die Vorschlagsliste ( Wahlvorschlag )eintragen?
Darf sich jeder der wahlberechtigt ist auch zur Wahl aufstellen lassen ?
Darf oder kann der wahlausschuß einzelnen Personen dies verbieten oder nicht zulassen. Wenn ja welche gründe müssen vorliegen ?
ZB, in einer abteilung sind 9 mitarbeiter alle wollen sich aufstellen lassen.
Community-Antworten (1)
10.01.2006 um 17:45 Uhr
Hi,
wählbar sind nicht automatisch alle Wahlberechtigten. Wählbar sind nur Mitarbeiter/-innen des Betriebes, die diesem bereits 6 Monate angehören und nicht leitende Angestellte sind. Wer diese Bedingungen erfüllt und die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Das kann der Wahlausschuß nicht verbieten. Die Regelung das möglichst alle Abteilungsbereiche, bzw. alle "Arten" von Mitarbeitern im BR vertreten sein sollen ist nur eine Sollvorschrift. D.h. auch die Bewerbung einer kompletten Abteilung ist zulässig, auch wenn es in meinen Augen nicht sinnvoll ist.
Fragen beantwortet ?? Wenn nicht einfach nachfragen.
Schöne Grüsse
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