Erstellt am 10.01.2006 um 16:45 Uhr von Player35
Hi,
wählbar sind nicht automatisch alle Wahlberechtigten.
Wählbar sind nur Mitarbeiter/-innen des Betriebes, die diesem bereits 6 Monate angehören und nicht leitende Angestellte sind.
Wer diese Bedingungen erfüllt und die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Das kann der Wahlausschuß nicht verbieten.
Die Regelung das möglichst alle Abteilungsbereiche, bzw. alle "Arten" von Mitarbeitern im BR vertreten sein sollen ist nur eine Sollvorschrift.
D.h. auch die Bewerbung einer kompletten Abteilung ist zulässig, auch wenn es in meinen Augen nicht sinnvoll ist.
Fragen beantwortet ?? Wenn nicht einfach nachfragen.
Schöne Grüsse
Player 35