Darf man, wenn man einen Krankenschein hat, wegen einer Schnittwunde an der Hand, trotzdem an den Betriebsratsitzung teilnehmen?
Erstellt am 08.01.2006 um 00:31 Uhr von Ramses II Du meinst eine AU-Bescheinigung? Grundsätzlich "JA!"
Erstellt am 08.01.2006 um 09:34 Uhr von mahmut gungor ja klar, auch normale versammlungen (tarifverhandlung oder betriebversammlung)