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Können wir den Betriebsrat abzuwählen oder anderweitig entmachten ????

G
Gerd-R
Jan 2018 bearbeitet

unser Betriebsrat riskiert durch sein verhalten die Schließung des Betriebs. Obwohl von 18 Arbeitnehmern 14 ein Rettungskonzept akzeptieren lehnt dieser aus persönlichen gründen ab. Welche möglichkeiten hat die Mehrheit der Beschäftigten, einen Betriebsrat, der eindeutig gegen diese Mehrheit handelt, abzuwählen oder anderweitig zu entmachten ???? Bis zur Neuwahl ist es zu spät, weil dann die Firma bereits Insolvenz anmelden muß.... Im voraus vielen Dank für jede Antwort oder Anregung

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Community-Antworten (6)

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Kölner

07.01.2006 um 20:59 Uhr

Da musst Du schon konkreter werden! - So kann man keine Antwort geben.

Z
Z.Ickig

08.01.2006 um 08:05 Uhr

Viel eher ist dorch fraglich, ob der BR das Rettungskonzept überhaupt verhindern KANN. Wenn die Voraussetzungen eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BertrVG bei euch gegeben sind, könnte ein Mitbestimmungsrecht daran scheitern, dass ihr weniger als 20 Arbeitnehmer seid.

Was jeder EINZELNE von euch mit seinem Chef in einem Arbeitsvertrag vereinbart, unterliegt auch nicht der Mitbestimmung des BR.

Womit begründet der BR sein Mitbestimmungsrecht eigentlich?

G
Gerd-R

08.01.2006 um 12:17 Uhr

ich muß wohl etwas konkreter werden... es geht darum, daß unser tariflich vereinbartes weihnachts und urlaubsgeld für zunächst ein jahr gestrichen werden soll. der betriebsrat spekuliert nun auf die schließung des betriebs, in der hoffnung noch eine dicke abfindung zu kassieren... (25 jahre zugehörigkeit) wie gesagt, von 18 mitarbeitern sind 14 mit der streichung einverstanden !!!!

K
Kölner

08.01.2006 um 12:21 Uhr

Wenn das Urlaubs- und Weihnachtsgeld tariflich vereinbart ist, dann kann der BR einer solchen Vereinbarung auch gar nicht zustimmen! Da handelt der BR vollkommen korrekt!

Z
Z.Ickig

08.01.2006 um 18:00 Uhr

Selbst wenn es tariflich vereinbart sein sollte, dann gilt das nur für die auch gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter. Alle, für die das nicht zutrifft, können in einer einzelvertraglichen Regelung auf die Zahlung verzichten. Hierfür bedarf es auch nicht einer Zustimmung durch Gewerkschaft oder den Betriebsrat.

Hinsichtlich des Realitaätsbewußtseins des BR im konkreten Fall Vermutungsmodus an: allzu weit kann es damit nicht her sein. Wenn der Arbeitgeber schon Sonderzahlungen nicht mehr leisten kann, woher soll dann im Falle einer Schließung wohl das Geld für "dicke Abfindungen" kommen?

RI
Ramses II

09.01.2006 um 00:44 Uhr

Z. Ickig,

die Meinung im Arbeitnehmerlager der BR treibe das Unternehmen in die Insolvenz wird häufig nicht von Fakten inspiriert sondern vom Arbeitgeber, aus welchem Grunde auch immer...

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