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Geschlecht in der Minderheit - müssen die Plätze genau vergeben werden?

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Mario
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum "Schutze des Minderheitengeschlechts" Beispiel: Der BR besteht aus 29 Mitgliedern 2 Plätze (10 und 20) wären in diesem Falle für Frauen gesetzl. festgesetzt. Auf Platz 10 steht ein Mann, es sind aber bereits 2 Frauen auf Platz 1 und 2 gewählt worden. Frage: Fällt Platz 10 jetzt immer noch einer Frau und was passiert evtl. mit dem Mann auf Platz 10? Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

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Frank B.

06.01.2006 um 08:52 Uhr

Es gibt keinen Schutz des Minderheitengeschlechts! Ausserdem ist ziemlich Kauderwelsch dein Frag.

Wo steht Platz 10 und 20 gesetzlich festgesetzt?

Es steht nur, sie müssen entsprechend ihres Anteils an Wahlberechtigten im BR vertreten sein.

Also wenn das Geschlecht in der Minderheit Frauen sind und diese 2 BR- Mandate beanspruchen und bereits 2 Frauen im BR sind, ist die Quote erfüllt und dem Gesetz genüge getan.

Bei einem BR von 29 spielt es absolut keine Geige ob an 11. Stelle ein Mann oder eine Frau ist.

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