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Auswärtige Arbeitsstelle für freigestellte BR

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Ich biin seit 1.1.06 freigestellt. Vorher habe ich wohnungsnah wöchentlich 17,5 Std. gearbeitet. Unser Hauptsitz ist 5,5 Std. mit öffentlichen Verkehrsmittel für Hin-Rückfahrt entfernt und ich soll jetzt die Betriebsratsarbeit dort machen. Als ich noch nicht freigestellt war, wurde die Fahrzeit zur monatlichen Br-Sitzung bezahlt. Weil ich jetzt freigestellt bin, soll die Fahrtzeit nicht bezahlt werden. Dadurch würde ich mich schlechter stellen als vorher. Das kann doch nicht korrekt sein, oder? Sollte ich nicht besser ein Büro in der nahegelegenen Niederlassung bekommen und hier meine Betriebsratsarbeit in den Objekten in der Umgebung betreuen? Wir hatten vorher einen Bundesbetriebsrat dessen Struktur unzulässig war, und von der IG Bau aufgekündigt wurde. Was soll/kann ich machen??? Im Hauptsitz kann ich nichts für die Mitarbeiter hier tun, obwohl mehrere Probleme bestehen. Ich bin in der Gebäudereinigung tätig.

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Community-Antworten (9)

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Fayence

05.01.2006 um 22:49 Uhr

Hallo Maria, wie viele BR-Mitglieder seid Ihr?

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Akira

06.01.2006 um 00:37 Uhr

Hallo Maria Man versucht Dich weich zu kochen,so etwas hat man bei uns mit der Gesamtjugendvertretung auch gemacht.Sie hat nach einem Jahr das Handtuch geworfen. Gruss Akira

P
paula

06.01.2006 um 13:02 Uhr

Hallo Maria, es dürfen den Betriebsräten aus der Betriebsratsarbeit weder Vorteile noch Nachteile erwachsen. Wenn Du freigestellt bist hat, euer Betrieb mindestens 200 MA und 9 Betriebsräte. 5,5 Std. Fahrt sind nicht zumutbar. Ihr solltet euch an die Einigungsstelle wenden.

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Z.Ickig

06.01.2006 um 14:21 Uhr

Paula, womit würdest du die Zuständigkeit einer Einigungsstelle in dieser Angelegenheit begründen?

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Fayence

06.01.2006 um 19:32 Uhr

Hallo Paula, durch die Freistellung ändert sich auch der Leistungsort. Ein freigestelltes BR-Mitglied hat sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben grundsätzlich am Sitz des Betriebsrates aufzuhalten, sofern die Erfüllung konkreter BR-Aufgaben nichts anderes verlangt. Siehe Fitting 22.Aufl. §38 RN 78.

Ausserdem zerbrechen wir uns hier den Kopf, wo wir noch nicht einmal wissen, ob Maria z.B. einzig freigestellte BR ist.

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Fayence

06.01.2006 um 20:56 Uhr

Hallo Maria, Deine Antwort hift schon ein bisschen weiter. Da Ihr ein Riesenbetrieb seid, 31 Betriebsräte davon 4 Freigestellte, sehen Deine Chancen gut aus, Deinen Leistungsort auf den nahe gelegenen Betrieb festzulegen. Ihr habt doch sicherlich einen Kommentar zur Hand, Fitting / Däubler, Stichwort: Rechtsstellung der freigestellten BR-Mitglieder.

"Groß geschrieben" wird, dass die Freistellung ebenso wie die Arbeitsbefreiung allein dem Zweck dient, eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des BR zu ermöglichen. Wie diese zu organisieren ist, obliegt grundsätzlich dem BR (Ausnahme: per Gesetz geregelt). Es können z.B. einzelnen freigestellten BR-Mitgl. bestimmte Aufgabengebiete übertragen werden oder auch die Betreuung bestimmter Betriebsteile. Voraussetzung ist die Beschlussfassung in Eurem Gremium. Hoffe, dies bringt Dich ein wenig weiter.

M
Maria

06.01.2006 um 21:19 Uhr

Hallo Fayence wir sind 31 Betriebsräte davon 4 freigestellte(lt. Haustarifvertrag) der aber nicht zulässig war und deswegen von der Gewerkschaft gekündigt wurde. Normalerweise müssen bei uns 9 freigestellt sein. Entschuldige das ich auf diesem Wege antworte, da ich mich nicht einloggen kann um zu antworten. Maria

M
Maria

06.01.2006 um 22:30 Uhr

Hallo Fayence so habe ich mir das auch gedacht, nur scheint das für unseren BR-Vorsitzenden zu viel Arbeit zu sein, so eine Sache kurz vor den Wahlen durchzusetzen. Es ist einfacher sich gegenseitig auf den Füßen zu stehen

F
Fayence

07.01.2006 um 14:10 Uhr

Hallo Maria, die Arbeit besteht lediglich darin, einen entsprechenden TOP zu formulieren und im Rahmen der nächsten BR-Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Punkt

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