Erstellt am 05.01.2006 um 21:49 Uhr von Fayence
Hallo Maria,
wie viele BR-Mitglieder seid Ihr?
Erstellt am 05.01.2006 um 23:37 Uhr von Akira
Hallo Maria
Man versucht Dich weich zu kochen,so etwas hat man bei uns mit der Gesamtjugendvertretung auch gemacht.Sie hat nach einem Jahr das Handtuch geworfen.
Gruss Akira
Erstellt am 06.01.2006 um 12:02 Uhr von Paula
Hallo Maria, es dürfen den Betriebsräten aus der Betriebsratsarbeit weder Vorteile noch Nachteile erwachsen. Wenn Du freigestellt bist hat, euer Betrieb mindestens 200 MA und 9 Betriebsräte. 5,5 Std. Fahrt sind nicht zumutbar. Ihr solltet euch an die Einigungsstelle wenden.
Erstellt am 06.01.2006 um 13:21 Uhr von Z.Ickig
Paula, womit würdest du die Zuständigkeit einer Einigungsstelle in dieser Angelegenheit begründen?
Erstellt am 06.01.2006 um 18:32 Uhr von Fayence
Hallo Paula,
durch die Freistellung ändert sich auch der Leistungsort. Ein freigestelltes BR-Mitglied hat sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben grundsätzlich am Sitz des Betriebsrates aufzuhalten, sofern die Erfüllung konkreter BR-Aufgaben nichts anderes verlangt. Siehe Fitting 22.Aufl. §38 RN 78.
Ausserdem zerbrechen wir uns hier den Kopf, wo wir noch nicht einmal wissen, ob Maria z.B. einzig freigestellte BR ist.
Erstellt am 06.01.2006 um 19:56 Uhr von Fayence
Hallo Maria,
Deine Antwort hift schon ein bisschen weiter.
Da Ihr ein Riesenbetrieb seid, 31 Betriebsräte davon 4 Freigestellte, sehen Deine Chancen gut aus, Deinen Leistungsort auf den nahe gelegenen Betrieb festzulegen.
Ihr habt doch sicherlich einen Kommentar zur Hand, Fitting / Däubler, Stichwort: Rechtsstellung der freigestellten BR-Mitglieder.
"Groß geschrieben" wird, dass die Freistellung ebenso wie die Arbeitsbefreiung allein dem Zweck dient, eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des BR zu ermöglichen. Wie diese zu organisieren ist, obliegt grundsätzlich dem BR (Ausnahme: per Gesetz geregelt). Es können z.B. einzelnen freigestellten BR-Mitgl. bestimmte Aufgabengebiete übertragen werden oder auch die Betreuung bestimmter Betriebsteile.
Voraussetzung ist die Beschlussfassung in Eurem Gremium. Hoffe, dies bringt Dich ein wenig weiter.
Erstellt am 06.01.2006 um 20:19 Uhr von Maria
Hallo Fayence
wir sind 31 Betriebsräte davon 4 freigestellte(lt. Haustarifvertrag) der aber nicht zulässig war und deswegen von der Gewerkschaft gekündigt wurde. Normalerweise müssen bei uns 9 freigestellt sein. Entschuldige das ich auf diesem Wege antworte, da ich mich nicht einloggen kann um zu antworten.
Maria
Erstellt am 06.01.2006 um 21:30 Uhr von Maria
Hallo Fayence
so habe ich mir das auch gedacht, nur scheint das für unseren BR-Vorsitzenden zu viel Arbeit zu sein, so eine Sache kurz vor den Wahlen durchzusetzen.
Es ist einfacher sich gegenseitig auf den Füßen zu stehen
Erstellt am 07.01.2006 um 13:10 Uhr von Fayence
Hallo Maria,
die Arbeit besteht lediglich darin, einen entsprechenden TOP zu formulieren und im Rahmen der nächsten BR-Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Punkt