Auszählung der Stimmen nach BR-Wahl
wer kann helfen: Wo genau steht geschrieben ( gesetz oder bag urteil) wann nach einer brwahl die öffentliche auszählung der stimmen zu erfolgen hat? ist eine auszählung am kommenden tage nach der wahl ein möglicher anfechtungsgrund?
schönen dank für die hilfe mfg willi wacker
Community-Antworten (1)
05.01.2006 um 21:17 Uhr
Wahlordnung Betriebsverfassungsgesetz § 13 Öffentliche Stimmauszählung Unverzüglich nach Abschluss der Wahl ...
Priorität in der Rechtssprechung hat ganz klar die öffentliche Stimmauszählung. Allen Wählern müssen Zeit und Ort der Stimmauszählung bekannt sein (spätestens am Wahltag). Der Termin ist eh Bestandteil des Wahlausschreibens. Kann die Stimmauszählung erst am Folgetag stattfinden, muss die Wahlurne ordnungsgemäß versiegelt und sicher verwahrt werden.
Eine Wahlanfechtung ist immer dann erfolgreich, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass das Wahlergebnis durch eine fehlerhafte Durchführung der Wahl beeinflusst wurde. Auch wenn ein "Regelverstoss" vorliegt, vermag ich das aber nicht zu erkennen.
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