Erstellt am 05.01.2006 um 10:35 Uhr von Tamirasun
Hallo,...
eigentlich ist sowas in der Arbeitsplatzverordnung geregelt!
Erstellt am 05.01.2006 um 10:37 Uhr von viktor
schau doch mal bei www.ergo-online.de - da gibts eine Reihe von Infos.
Erstellt am 05.01.2006 um 22:47 Uhr von Akira
Sage nur noch dazu Raum ist in der kleinsten Hütte.
Anforderung an die massliche Gestaltung von Arbeitsräumen geltende ArdStättV
8qm
Entwurf novellierte ArbSTättV
Keine Zahlenangaben mehr für Mindestgrundfläche,
Grundfläche ist ausreichend zu bemessen,so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.
" Leute bestellt euch Tine, die kann dann die Räume farblich gestalten, damit diese grösser erscheinen"