Erstellt am 05.01.2006 um 09:15 Uhr von Frank B.
Ganz einfach, das Ersatzmitglied fehlt UNENTSCHULDIGT, demzufolge ist kein weiteres Ersatzmizglied zu laden!!!
In der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" war vor Jahren mal ein Artikel zum Thema Betriebsratssitzung abgedruckt, dort wurde dieses Thema ausgiebig behandelt.
Solltest du dennoch ein Ersatzmitglied laden sind die Beschlüsse unwirksam. Hat man dann auf so einer Sitzung die Teilnahme an Seminaren nach §37 Abs. 6 BetrVG beschlossen, hat der AG gute Karten wenn er einen guten Rechtsverdreher, sorry -anwalt hat.
Erstellt am 05.01.2006 um 10:27 Uhr von Marcel
das ist wirklich so????????????
kann man das irgendwo nachlesen???
Danke
Erstellt am 05.01.2006 um 10:42 Uhr von viktor
viel zu tun ist kein Hinderungsgrund. Die laufende Rechtsprechung hat der BR-tätigkeit den Vorrang vor der normalen Arbeit eingeräumt. Alles zum Thema echte und unechte Hinderungsgründe, Ladung von Ersatzmitgliedern u.s.w. wird ausführlich in den Kommentaren zum BetrVG behandelt.
WEnn der Kollege nicht kommt, handelt er nicht korrekt. Die Sitzung findet ohne ihn statt (kein weiteres Ersatzmitglied). Ich gehe davon aus, das trotzdem mehr als die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend ist und daher der BR beschlussfähig ist.
Erstellt am 05.01.2006 um 10:56 Uhr von Homeland25
lt. den § 37,2 geht Betriebsratsarbeit vor!!! Da kann kein Mitglied des BR sagen, er hat zuviel Arbeit! Wie versteht dieser seine Ersatz-Mitgliedschaft?
Erstellt am 05.01.2006 um 17:54 Uhr von Kathy
Klar, man kann niemanden zwingen, an einer BR Sitzung teilzunehmen! Ich würde das Ersatzmitglied einemal aufklären, was seine Pflichten sind und ob er sich darüber im Klaren ist, was BR Arbeit bedeutet. Solange Ihr beschlussfähig seid, ist das kein Thema.
Diese Geschichte war auch in unserem Rat schon einmal auf dem Tisch.