Erstellt am 04.01.2006 um 15:26 Uhr von Fayence
Hallo Leo,
ein Sozialplan soll Härten für die Kollegen abfangen, welchen betriebsbedingt gekündigt wurde.
Danach steht Dir bei einer Eigenkündigung keine Abfindung zu. Warum auch?
Erstellt am 04.01.2006 um 16:41 Uhr von Z.Ickig
Um die Frage beantworten zu können, müßte man den Wortlaut des Sozialplanes kennen. Es soll druchaus schon vorgekommen sein, dass Abfingungen auch für Eigenkündigungen gewährt wurden. Frag am besten den Betriebsrat, der wird es ja wissen.
Erstellt am 04.01.2006 um 17:45 Uhr von Akira
Hallo Leo.
Aus dem Sozialplan? kannst Du Dir abschminken, aber es spricht nichts da gegen, Dir den Abgang so etwas versüssen zu lassen es kommt auf Dein Verhandlungsgeschick an. Deiner Mitteilung nach sind die Arbeitsplätze ja weiterhin gefährdet,wenn dann einer sich selber bemüht kann dies durchaus belohnt werden. Viel Glück!