Sitzungen des Wahlvorstands - inwieweit gilt hier Nichtöffentlichkeit?
Thema BR- Wahl, Sitzungen des Wahlvorstands.
Der Wahlvorstand kann festlegen, dass seine Sitzungen nichtöffentlch sind. Jetzt die Frage, gilt die nichtöffentlichkeit auch für Betriebsratsmitglieder.
Community-Antworten (2)
04.01.2006 um 13:19 Uhr
Der Wahlvorstand führt seine Sitzungen eigenständig durch
04.01.2006 um 14:13 Uhr
Jawoll, die Nichtöffentlichkeit gilt auch für BR-Mitglieder.
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