Erstellt am 04.01.2006 um 08:32 Uhr von viktor
Dem Betriebsrat ist die "erforderliche" Zeit zur Verfügung zu stellen. Zur BR-Tätigkeit gehört nicht nur die Teilnahme an einer Sitzung sondern auch die Vor- und Nachbereitung u.s.w.
Die Frage stellt sich, warum erregt es den Vorsitzenden und nicht den Arbeitgeber?
Erstellt am 04.01.2006 um 08:37 Uhr von bernd
Ich stimme viktor voll zu, muß aber noch ergänzen, es gibt keinen "nur ersatz", ist ein gewähltes ordentliches BR-Mitglied ausgefallen erlangt das nachrückende BR-Mitglied für die Zeit seiner BR-Tätigkeit die vollen Rechte und Pflichten eines ordentlichen BR-Mitgliedes.
Erstellt am 04.01.2006 um 08:52 Uhr von franz
der br vorsitzende hat ein problem mit dem ersatz br weil er für die anstehende br wahl eine eigene liste eingereicht hat ,und nun will er sich an den ersatz br rechen .wie kann er sich zur wehr setzen könnt ihr mir helfen
Erstellt am 04.01.2006 um 09:00 Uhr von viktor
Der Kollege sollte sich einfach nicht darum scheren. Natürlich könnte man das Verhalten des Vorsitzenden im Wahlkampf nutzen - kommt aber nicht gut an. Die Wahlwerbung sollte positiv besetzt sein - also die Vorstellungen und Ziele eigener BR-Tätigkeit darstellen.
Im Übrigen kann der BR-Vorsitzende niemanden Vorschreiben, wie viel Zeit er zu benötigen hat. Der Vorsitzende hat keine Vorgesetzten-Stellung und gegenüber anderen Betriebsräten kein Weisungsrecht.
Erstellt am 04.01.2006 um 10:00 Uhr von franz
hallo viktor, danke für die positive nachricht ,gibt es ein gesetz in dem das geregelt ist was alles unter br tätigkeit fällt ?
Erstellt am 04.01.2006 um 10:56 Uhr von viktor
Die Kommentare zum BetrVG z.B. vom Däubler oder Fitting gehen auf dieses Thema sehr ausführlich ein.
Erstellt am 04.01.2006 um 11:44 Uhr von Frank B.