Betriebsratstätigkeit - wie lange darf man BR-Tätigkeit verrichten?
hallo zusammen, unser Betriebsratvorsitzender hat ein problem,dass ein Ersatzbetriebsrat der auf jeder sitzung ist (kollege seit mehren monaten krank) pro woche ca 4 stunden aufschreibt,jetzt will das der vorsitzende unterbinden ist das rechtens ?gibt es einen § wo das drin steht?wie lange darf man br tätigkeiten verrichten ? auch wen es nur ein ersatz ist
Community-Antworten (7)
04.01.2006 um 09:32 Uhr
Dem Betriebsrat ist die "erforderliche" Zeit zur Verfügung zu stellen. Zur BR-Tätigkeit gehört nicht nur die Teilnahme an einer Sitzung sondern auch die Vor- und Nachbereitung u.s.w.
Die Frage stellt sich, warum erregt es den Vorsitzenden und nicht den Arbeitgeber?
04.01.2006 um 09:37 Uhr
Ich stimme viktor voll zu, muß aber noch ergänzen, es gibt keinen "nur ersatz", ist ein gewähltes ordentliches BR-Mitglied ausgefallen erlangt das nachrückende BR-Mitglied für die Zeit seiner BR-Tätigkeit die vollen Rechte und Pflichten eines ordentlichen BR-Mitgliedes.
04.01.2006 um 09:52 Uhr
der br vorsitzende hat ein problem mit dem ersatz br weil er für die anstehende br wahl eine eigene liste eingereicht hat ,und nun will er sich an den ersatz br rechen .wie kann er sich zur wehr setzen könnt ihr mir helfen
04.01.2006 um 10:00 Uhr
Der Kollege sollte sich einfach nicht darum scheren. Natürlich könnte man das Verhalten des Vorsitzenden im Wahlkampf nutzen - kommt aber nicht gut an. Die Wahlwerbung sollte positiv besetzt sein - also die Vorstellungen und Ziele eigener BR-Tätigkeit darstellen.
Im Übrigen kann der BR-Vorsitzende niemanden Vorschreiben, wie viel Zeit er zu benötigen hat. Der Vorsitzende hat keine Vorgesetzten-Stellung und gegenüber anderen Betriebsräten kein Weisungsrecht.
04.01.2006 um 11:00 Uhr
hallo viktor, danke für die positive nachricht ,gibt es ein gesetz in dem das geregelt ist was alles unter br tätigkeit fällt ?
04.01.2006 um 11:56 Uhr
Die Kommentare zum BetrVG z.B. vom Däubler oder Fitting gehen auf dieses Thema sehr ausführlich ein.
04.01.2006 um 12:44 Uhr
speziell der §26 BetrVG!
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