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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschlagslisten - was tun, wenn sich Kandidaten wieder von der Liste streichen lassen?

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Nicole_B.
Nov 2016 bearbeitet

Hallo auch, wir stehen vor der Neuwahl. Heute sind zwei Mitglieder aus dem WV durch die Verkaufsstellen Tour gefahren und haben unsere eigene Voschlagsliste mit dabei gehabt. So weit so gut. In einer bestimmten Verkaufsstelle angekommen haben sich zwei "spezielle" Mitarbeiterinnen mit auf unserer Liste aufstellen lassen. Ne viertel Stunde später nachdem der WV die Vkst verlassen hatte, riefen die beiden "speziellen" Mitarbeiterinnen bei den beiden WV-Mitgliedern an und meinten das sie sie wieder streichen sollen. Dieses haben die beiden dann auch eigenhändig ohne schriftlichen Nachweis getan. Was nun, das war doch bestimmt nicht rechtens oder???Können wir, nachdem wir von denjenigen MA, die Stützunterschriften bis dahin geleistet haben, uns ebenfalls ne schriftliche Einverständniserklärung von denen geben lassen damit wir unsere Liste wieder zurück nehmen können und brauchen wir auch noch nachträglich ne Erklärung der "speziellen MA" bevor die dann später vor Gericht erklären sie wollten sich ja garnicht streichen lassen, der WV hätte dies absichtlich gemacht...Kann es dadurch zur Wahlanfechtung kommen???Oder gibt es noch nen anderen Weg???

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Community-Antworten (4)

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Marco

02.01.2006 um 19:51 Uhr

Hallo Nicole ,

wenn die Liste einmal beim Wahlvorstand eingereicht wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich. Eine einmal zugestimmte Bewerbung zur Betriebsratswahl kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Kandidat kann nur (falls er in den Betriebsrat gewählt wird) anschliessend von der Wahl zurücktreten bzw die Wahl ablehnen.

Gruß

Marco

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Nicole_B.

02.01.2006 um 20:02 Uhr

Hallo Marco, das Problem is jetzt aber dieses, das die beiden vom WV die Bewerberinnen schon durch gestrichen haben. was nun?

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Marco

03.01.2006 um 20:07 Uhr

Der WV kann keine Bewerberinnen durchstreichen. Dazu ist er gar nicht berechtigt. Meine oben gegebene Antwort hätte der WV den beiden Bewerberinnen auch geben müssen. Der WV hat die Liste auf Gültigkeit zu prüfen und nicht zu ändern ... das ist Urkundenfälschung. Wie gesagt ... eine einmal gemachte Kandidatur kann nicht zurückgenommen werden.

Gruß Marco

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Fayence

03.01.2006 um 21:34 Uhr

Hallo Nicole, Euer Art und Weise der BR-Wahl wirft für mich aber einige Fragen mehr auf. Die Vorschlagsliste darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Es stellt jedoch eine nachträgliche Veränderung dar, wenn weitere Kandidatennamen hinzugefügt werden und zuvor bereits einige Stützunterschriften geleistet wurden. Diejenigen, die Stützunterschriften leisten, müssen die vollständige Kandidatenliste kennen. Für mich liest sich Deine Frage in der Tat so, dass Ihr über Euren WV gleichzeitig Kandidaten und Stützunterschriften für Eure Liste sammelt. Hoffe, dass ich mich da verlesen habe. Nichts desto trotz, ist Eure bisherige Liste aus vorgenannten Gründen ungültig. Also noch mal von vorne, falls die Zeit reicht!

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