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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsgruppe nach §28a - wer hat dazu eine Betriebsvereinbarung?

M
mona
Jan 2018 bearbeitet

Kennt jemand eine Betriebsvereinbarung zur Bildung einer Arbeitsgruppe nach § 28a BetrVG? Es soll eine ganz kurze sein, weil das, was darauffolgt, sehr viel länger werden wird. Könnt Ihr mir sagen, wo ich so was im Internet finden kann? - oder Ihr schickt mir eine per E-mail: m.wiesboeck@khagatharied.de Herzlichen Dank und lustige, schöne, sonnige Weihnachten

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

27.12.2005 um 11:18 Uhr

Hallo Mona, ich habe Dir unten einen Link eingefügt, der das Für & Wider zu diesem Thema ganz gut wiederspiegelt. Eine BV nach §28a abzuschliessen, macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn Eure AG eigenständig Vereinbarungen mit dem AG treffen können soll. Ob Ihr diesen Zweck wirklich verfolgen wollt, kann ich nicht beurteilen. Ich halte dieses jedoch, je nach BR Grösse, auch nicht für sinnvoll. Unsere bisherigen Arbeitsgruppen und auch Ausschüsse haben ein bestimmtes Thema bzw. eine BV immer nur vorbereitet; Beschlüsse wurden jedoch immer nur im 15köpfigen Gremium gefasst.

http://www.aus-innovativ.de/themen/gruppenarbeit_5712.htm

M
Mona

27.12.2005 um 13:41 Uhr

herzlichen Dank für die Mühe. Ich werde mit unseren Leuten nochmals darüber sprechen. Geredet wird ja sowieso viel und genug. Ein gutes, erfolgreiches Neues Jahr und pfia God.

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