Betriebsratswahl - ist eine Neuwahl 2006 durchzuführen, wenn die letzte Wahl im September 2004 war?
Wir haben im September 2004 einen neuen Betriebsrat wählen müssen. Wegen zu vieler Austritte. Im März 2006 stehen die Wahlen an. MUSS unser Betriebsrat im März 2006 NEU gewählt werden, oder KANN/DARF er bis 2010 im Amt bleiben?
Community-Antworten (2)
22.12.2005 um 22:02 Uhr
Der Betriebsrat muss neu gewählt werden. Siehe Abs. 3 des nachstehenden Gesetzes.
§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
- die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
- der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
- die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
- der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
- im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
23.12.2005 um 07:42 Uhr
Moin Jürgen, kurz und bündig, Ihr müßt neu Wählen da ihr zum regelmäßigen Wahlzeitpunkt über ein Jahr amtiert habt.
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