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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - ist Wahlkampf (während der Arbeitszeit) zulässig?

P
petro
Feb 2018 bearbeitet

hallo zusammen, meine frage lautet :nachdem wir eine eigene liste für die betriebsratswahl gestellt haben, ging mich der betriebsratvorsitzende in der br sitzung an,und wirft mir vor dass ich während meiner arbeitszeit vor meine kandidatenliste werbe , und behauptet sogar , dass mein chef mich frei stellt. wie kann ich mich gegen solche vorwürfe wehren . er wird heute das ganze dem werkleiter mitteilen .wir sind ein betrieb mit 700 beschäftigten

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Community-Antworten (2)

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viktor

22.12.2005 um 13:42 Uhr

Ein gewisses Maß an Wahlkampf ist zulässig. Wer will den ernsthaft etwas dagegen sagen, wenn man z.B. in der Mittagspause Zettel in der Kantine auslegt? Wichtiger wäre es aus meiner Sicht, den Wahlkampf nicht so ausufern zu lassen, das der Betriebsfrieden gestört wird oder ähnliches.

H
herbert

22.12.2005 um 16:35 Uhr

bei uns bisher kein Problem. Wir haben auch eine Unabhängige Liste gegründet, da der augenblickliche BR nur zwei Schilder abwechselnd hochhält "Nein" und "Dagegen". Ein Dialog im Interesse der Beschäftigten findet eigentlich nicht statt. Wahlkampf beginnen wir im neuen Jahr, wobei ein Web-Auftritt bereits frei geschaltet wurde. Hat schon Unruhe (positive) ausgelöst. Auf Behinderungen und Unsachlichkeit stellen wir uns ein. Gehört leider dazu, wenn man an alten Zöpfen säbelt und den Muff unter den Talaren versucht zu entfernen. Also: Dickes Fell und weiter machen. Es ist doch im Interesse der Arbeitnehmer.

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