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Community-Antworten (2)
20.12.2005 um 20:43 Uhr
Sie sind Mitglieder des Betriebsrates mit eingebauter Halbwertzeit. Ihr Amt endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages.
21.12.2005 um 14:52 Uhr
Zumal es hier ja um 2 verschiedene Dinge geht. Mit dem Auslaufen des Vertrages findet ja keine Kündigung statt, gegen die der Betriebsrat geschützt wäre.
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