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Betriebserfassungsbogen der Gewerkschaft - darf der ohne Zustimmung des Arbeitsgebers ausgefüllt und weitergeleitet werden?

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben von der Gewerkschaft einen Betriebserfassungsbogen bekommen, den wir auch gerne ausfüllen und weiterleiten. Können wir dies ohne Zustimmung des Arbeitgebers? Wir wissen dass er etwas dagegen hätte. Wir sind nicht tarifgebunden.

Gruß

3.53603

Community-Antworten (3)

K
Konrad

20.12.2005 um 17:45 Uhr

Hallo Josef, der Betriebsrat hat ein Informationsrecht, diese euch rechtlich zustehende Informationen könnt ihr an die für euch zuständige Gewerkschaft ohne Rücksprache weiterleiten. Der Bogen dient der Info zur betrieblichen Betreuung. Gruß Konrad

Z
Z.Ickig

21.12.2005 um 10:06 Uhr

"der Betriebsrat hat ein Informationsrecht, diese euch rechtlich zustehende Informationen könnt ihr an die für euch zuständige Gewerkschaft ohne Rücksprache weiterleiten"

Bist du dir da ganz sicher? Möglicherweise hat zwar der BR ein Informationsrecht; darum geht es aber hier nicht. Es geht um Weitergabe betriebsbezogener Daten an eine Gewerkschaft. Da der Arbeitgeber aber nicht tarifgebunden ist, besteht zwischen ihm und der Gewerkschaft keinerlei Rechtsbeziehung. Daher scheidet wohl auch das Anliegen einer "betrieblichen Betreuung" von vorne herein aus, denn durch die Nichtgebundenheit bringt der Arbeitgeber ja deutlich zum Ausdruck, dass er kein "Betreuungsinteresse" hat. Der Arbeitgeber könnte daher völlig zu Recht etwa dagegen haben. Der BR sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, hier eine genauere Rechtsauskunft einholen, die sich ggf. auf einschlägige Rechtssprechung stützt.

P
paula

27.12.2005 um 11:42 Uhr

Moin Kollegen,

man kann so einen Erfassungsbogen auch ausserhalb des Betriebes ausfüllen und anonym an die Gewerkschaft weizterleiten.

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