unser Betriebsratsvorsitzender ist zum Jahresende aus der Firma ausge-schieden. Durch das Wissen meiner langjährigen BR-Tätigkeit konnte ich den Vorsitz bis zur kommenden BR Wahl übernehmen.
Wie kann ich meine Gehaltsforderung mit der Tätigkeit als Vorsitzende regeln. Gehaltsforderung oder mit einer Zulage bis zur nächsten BR Wahl?