BV - sind die auch für Fremdarbeiter gültig?
Gelten Betriebsvereinbarungen auch für "Fremdverkäufer" unserer Lieferanten, wenn diese zu Werbezwecke & Promotion, bei uns kurz- u. langfristig im Verkauf arbeiten?
Community-Antworten (2)
19.12.2005 um 15:07 Uhr
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Es kommt darauf an, ob euer AG den Fremdverkäufern Weisungen erteilt, was sie zu tun haben. Ist dies nicht der Fall, habt hier kein MBR.
19.12.2005 um 18:37 Uhr
hallo Devil Ist es bei Euch denn nicht so, die Werbedamen/herrn erhalten doch so gut wie keine Anweisungen/Weisungen. Sie bekommen nur Ihren Standort zugeteilt und sind die ganze Zeit ihre eigenen Chefs. Bei uns jedenfalls ist dies so üblich. Gruss Akira
Verwandte Themen
Verstoß ArbZG usw.
ÄlterWir hatten in unserem Betrieb bis vor kurzem einen Fremdarbeiter einer Sicherheitsfirma der mit Aufgaben der Zugangskontrolle und weiterer Sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut war gehabt. Seine Arbe
Übernahme Jav, schlechte lage
ÄlterMoin, Anfang Juni beende ich meine Ausbildung, bin noch bis Ende des Jahres Jav... Habe keine schriftliche Absage in der 3 Monats-Frist bekommen, Und meinen Antrag stelle ich ca. 2 Wochen vor der let
Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Was können wir als BR konkret unternehmen?
ÄlterWir arbeiten in einer einzelhandelfiliale und der AG setzt über einen werkvertrag fremdarbeiter ein, die z.b. ware verräumen. wie sich nun allmählich herauskristallisiert, verstösst die fremdarbeit
Wählerliste aktiv und passiv - wer darf wer darf nicht
ÄlterHelp Wer hat aktives und wer passives Wahlrecht? MA in Elternzeit MA in Elternzeit, die aber geringfüg. bei uns beschäftigt sind MA in Altersteilzeit in der Ruhephase MA in aktiver Altersteilze
Mitbestimmung bei Fremdarbeit?
ÄlterUnsere Fa möcht für ca.10 Wochen Fremdarbeiter beschäftigen. Frage. Haben wir bei der Sachlage ein Mitbestimmungsrecht?