BV - sind die auch für Fremdarbeiter gültig?
Gelten Betriebsvereinbarungen auch für "Fremdverkäufer" unserer Lieferanten, wenn diese zu Werbezwecke & Promotion, bei uns kurz- u. langfristig im Verkauf arbeiten?
Community-Antworten (2)
19.12.2005 um 15:07 Uhr
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Es kommt darauf an, ob euer AG den Fremdverkäufern Weisungen erteilt, was sie zu tun haben. Ist dies nicht der Fall, habt hier kein MBR.
19.12.2005 um 18:37 Uhr
hallo Devil Ist es bei Euch denn nicht so, die Werbedamen/herrn erhalten doch so gut wie keine Anweisungen/Weisungen. Sie bekommen nur Ihren Standort zugeteilt und sind die ganze Zeit ihre eigenen Chefs. Bei uns jedenfalls ist dies so üblich. Gruss Akira
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