Wir haben zwei Betriebe (500 km entfernt) und haben drei Kollegen für zwei Jahre dorthin versetzt, sie wohnen auch dort, meine Frage:
müssen diese Kollegen auf unsere Wählerliste und hier am Standort wählen oder Briefwahl machen, oder gehören sie auf der Wählerliste des zweiten Betriebes und müssen dort wählen wie z.B. Leiharbeitnehmer??