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Wie und wann kann der BR sich Auskunft beim Rechtsanwalt einholen?

A
appel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich sitze in einem recht unerfahrenen Betriebsrat der dieses Jahr neu gewält worden ist. Und da sich unsere meinungen öffter mal weit voneinander weg sind stell ich mal meine Frage hier ein. Wie und wann kann der BR sich auskunft beim Rechtsanwalt einholen? Folgender Fall. Anstehnde Gründung einer JAV. Ein möglicher Kanditat stellt die Frage wie die Übernahme nach der Ausbildung aussieht das er am 31.01.2006 seine Ausbildung beendet. Erste Anwort: Nach §78 a besteht eine Übernahmepflicht für JAV mitglieder! Mit dem Hinweis für genauere Informationen sich an den Personalchef zu wenden. Dieser hat natürlich nicht die genausten Informationen gegeben. Nach Recherche gibt es die verschiedensten Urteile, die keiner so richtig Anwenden kann. Hier kann doch nur ein Fachmann helfen oder. Bitte um eure Meinung und Hilfen Danke

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Community-Antworten (3)

D
Dieter

15.12.2005 um 14:03 Uhr

Hallo,

ihr könnt euch einen Fachmann hinzuziehen, so oft ihr es für nötig erachtet.

Bitte denkt daran, den Arbeitgeber VORHER zu informieren, dass ihr kostenpflichtige Hilfe in Anspruch nehmen wollt. Ihr müsst auch sein OK abwarten. Grundsätzlich ist er aber zur Übernahme der Kosten verpflichtet (§ 40 BetrVG); ihr dürft das Geld nur nicht ungefragt ausgeben.

Außerdem muss ein formeller Beschluss gefasst werden, dass ihr einen Rechtsanwalt oder sonstwen hinzuziehen wollt.

Viele Grüße Dieter

FB
Frank B.

15.12.2005 um 14:04 Uhr

Für uns ist in solchen Fragen immer der erste Weg zur Gewerkschaft, da wir hier kostenlose Rechtsauskunft bzw. Hilfe in Rechtsfragen bekommen.

P
packer

15.12.2005 um 14:07 Uhr

§ 80 Abs. 3 BetrVG (kosten für einen sachverständigen)

wir haben auch gute erfahrung mit der gewerkschaft gemacht. hier gibt es auch spezialisten nur für auszubildende...

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