Hallo Zusammen, ich sitze in einem recht unerfahrenen Betriebsrat der dieses Jahr neu gewält worden ist. Und da sich unsere meinungen öffter mal weit voneinander weg sind stell ich mal meine Frage hier ein.
Wie und wann kann der BR sich auskunft beim Rechtsanwalt einholen?
Folgender Fall.
Anstehnde Gründung einer JAV.
Ein möglicher Kanditat stellt die Frage wie die Übernahme nach der Ausbildung aussieht das er am 31.01.2006 seine Ausbildung beendet.
Erste Anwort: Nach §78 a besteht eine Übernahmepflicht für JAV mitglieder! Mit dem Hinweis für genauere Informationen sich an den Personalchef zu wenden.
Dieser hat natürlich nicht die genausten Informationen gegeben. Nach Recherche gibt es die verschiedensten Urteile, die keiner so richtig Anwenden kann.
Hier kann doch nur ein Fachmann helfen oder.
Bitte um eure Meinung und Hilfen
Danke