Betriebsratstätigkeit steht gegen meinem Willen im Arbeitszeugnis. Was tun?
Die Firma hat die gesamte Produktion ins Ausland verlagert. Seit 7 Jahren bin ich BR Vors. u. .freigestellter, dem AG habe ich mitgeteilt, das ich meine BR Tätigkeit nicht in meinem Zeugnis erwähnt haben möchte. Jetzt steht drin: Seit April 1998 ist Herr Dummgelaufen freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der Firma XY. Durch den Besuch in- und externer Qualifizierungsmaßnahmen erweiterte und vertiefte Herr Dummgelaufen sein diesbezügliches Fachwissen. Sagt das BetrVG nicht aus „Keine Vor.- u. Nachteile durch das Ehrenamt als BR“ Sind freigestellte BR nicht Gleiche unter Gleichen?
Wie seht ihr als Experten die Rechtslage bzw. die Prozessaussichten, oder gibt es irgendwelche AG Urteile?
Mit kollegialen Grüßen
Kollege Dummgelaufen
Community-Antworten (1)
17.12.2005 um 09:23 Uhr
Hessisches LAG vom 10.03.1977
Betriebsratstätigkeit gehört grundsätzlich nicht in ein Arbeitszeugnis.
Leitsatz
Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat ist in aller Regel nicht im Zeugnis zu erwähnen. Dies gilt ebenfalls dann, wenn es der Arbeitnehmer nicht wünscht. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit ausschließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führung verantwortlich zu beurteilen.
Hessisches LAG, Urteil v. 10.03.1977 - 6 Sa 779/76
Hallo datnetz, habe zu Deiner Frage o.g. Urteil gefunden. Gruß Fayence
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