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Wahlvorstand - dürfen Wahlvorstandsmitglieder an der konstituierenden Sitzung des BR teilnehmen?

G
Glen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, dürfen Wahlvorstandsmitglieder an der konstituierenden Sitzung teilnehmen? Ist es gesetzlich geregelt? Gruß Glen

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Community-Antworten (4)

E
egni

14.12.2005 um 17:30 Uhr

Der Vorsitzende des Wahlvorstands beruft die konstituierende Sitzung ein und leitet diese, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. Danach verlässt der Wahlvorstandsvorsitzende die Stizung.

E
egni

14.12.2005 um 17:31 Uhr

ist geregelt in § 29 BetrVG, hatte ich vorher vergessen...

G
Glen

15.12.2005 um 08:46 Uhr

Denn kannte ich schon, DANKE trotzdem,aber dort wird nicht geregelt wer anwesend sein darf, sondern nur wer sie leitet!

H
Hotte

20.12.2005 um 12:26 Uhr

BetrVG Däubler/Kittner/Klebe mit Kommentar für die Praxis: § 29 BetrVG Randnummer 10: An der konstituierenden Sitzung sind nur der Vorsitzende des WV und nicht dessen überige Mitglieder teilnahmeberechtigt. Im Verhiderungsfall des WV- Vorsitzenden leitet sein Stellvertreter oder ein anderes WV- Mitglied die Sitzung.

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