Wahlvorstand - dürfen Wahlvorstandsmitglieder an der konstituierenden Sitzung des BR teilnehmen?
Hallo zusammen, dürfen Wahlvorstandsmitglieder an der konstituierenden Sitzung teilnehmen? Ist es gesetzlich geregelt? Gruß Glen
Community-Antworten (4)
14.12.2005 um 17:30 Uhr
Der Vorsitzende des Wahlvorstands beruft die konstituierende Sitzung ein und leitet diese, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. Danach verlässt der Wahlvorstandsvorsitzende die Stizung.
14.12.2005 um 17:31 Uhr
ist geregelt in § 29 BetrVG, hatte ich vorher vergessen...
15.12.2005 um 08:46 Uhr
Denn kannte ich schon, DANKE trotzdem,aber dort wird nicht geregelt wer anwesend sein darf, sondern nur wer sie leitet!
20.12.2005 um 12:26 Uhr
BetrVG Däubler/Kittner/Klebe mit Kommentar für die Praxis: § 29 BetrVG Randnummer 10: An der konstituierenden Sitzung sind nur der Vorsitzende des WV und nicht dessen überige Mitglieder teilnahmeberechtigt. Im Verhiderungsfall des WV- Vorsitzenden leitet sein Stellvertreter oder ein anderes WV- Mitglied die Sitzung.
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