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Neue PersonalInfos auf der Weihnachtsfeier - was tun, wenn der BR vorab nicht informiert wurde?

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Carlos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, am letzten Wochenende hatten wir unsere betriebsinterne Weihnachtsfeier. Aus der Rede der Geschäftsführung mussten die anwesenden Betriebsratsmitglieder entnehmen, dass ein Teamleiter in die Geschäftsleitung aufgenommen wurde. Wie mir in Erinnerung ist, sagt der § 80 BetrVG, dass die GF den Betriebsrat darüber zu informieren hat. Ein Mitbestimmungsrecht besteht allerdings nicht. Liege ich so mit meiner Ansicht richtig? Ich bitte um Eure Meinung! Danke Carlos

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Community-Antworten (1)

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Fayence

14.12.2005 um 16:37 Uhr

Hallo Carlos, Deine Erinnerung ist falsch, was den §80 angeht.

Hier die Kommentierung, Fitting 22.Aufl., §99 RN 93: Wird ein Ang. in der Weise umgruppiert bzw. befördert, dass für seine Tätigkeit künftig die Merkmale des §5 Abs.3 zutreffen, so unterliegt diese Umgruppierung nicht der personellen MB, sondern dem Verfahren nach § 105. Es kann hier für die Beförderung eines schon im Betrieb tätigen ArbN nichts anderes gelten als für die Neueinstellung eines ltd. Ang.

BetrVG § 105 Leitende Angestellte Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.

Ihr habt demnach zu prüfen, ob Euer Teamleiter jetzt wirklich den ltd. Angestellten zuzurechnen ist. Ist dem so, könnt Ihr Euch im Prinzip nur über die fehlende rechtzeitige Information ärgern und dieses dem AG mitteilen. Ist dem nicht so, solltet Ihr aus meiner Sicht einen Verstoss gegen die Mitbestimmung bzgl. Umgruppierung und Versetzung prüfen.

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