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Betriebsratsarbeit einer Teilzeitlerin - Wie komme ich zu einem Ausgleich (Freizeit/Geld)?

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Helga
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen !

Ich, Schriftführerin (plus stellv. BR-Vorsitzende), im 5 kopfigen Gremium bei einer AN-Schaft von unter 100 erledige nachweisliche BR-Arbeit teils kollektiv teils allein welche mein im Arbeitsvertrag vereinbartes Stundenkontingent überschreitet. Wie komme ich zu einem Ausgleich (Freizeit/Geld) dafür ? Danke vorab..

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Community-Antworten (7)

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viktor

12.12.2005 um 15:10 Uhr

Du teilst Deinem Chef mit, das die Zeit nicht ausreicht und daher Teile der (eigentlichen) Arbeit liegen bleiben werden. Du bittest ihn um Abhilfe.

H
Helga

12.12.2005 um 15:37 Uhr

Den Chef stört das Liegenbleiben der eigentlichen Arbeit nicht.

V
viktor

12.12.2005 um 16:19 Uhr

Na also - dann liegen lassen, dann fällt auch keine Mehrarbeit an. Derr Chef und nicht Du trägst die Verantwortung.

Es ist zu bedenken, dass BR-Tätigkeit schon vom BetrVG während (und nicht zusätzlich) der normalen Arbeitszeit stattfindet. Da gibt es im § 37 BetrVG auch Ausnahmen, die aber zunächst von Freizeitausgleich ausgehen - was ja das Problem nicht löst, da ja die Zeit immer wieder fehlt.

Wie sieht es denn aus? Will der Chef nicht zahlen nach dem Motto "Sie können die Arbeit ja liegen lassen" - oder welches Problem ist der Hintergrund der Frage.

RI
Ramses II

12.12.2005 um 16:32 Uhr

Helga möchte gerne mehr Geld verdienen als ihr vertraglich zusteht!

K
Kölner

12.12.2005 um 21:23 Uhr

Ist ja auch gut vereinbar mit dem BetrVG, dass eine Besserstellung bei einem BR-Mandat vorsieht.

H
Helga

16.12.2005 um 19:24 Uhr

Ja, die Helga möchte gerne Geld ! Köllner, welche Möglichkeiten hält denn das BetrVG bereit ? Ist es eine Lösung diese Mehrarbeit in Form von kollektiver BR-Arbeit zu betreiben ? Welche Ansprüche entstünden mir dann ?

K
Kölner

16.12.2005 um 21:31 Uhr

Ich denke, dass man über ca. 10-15% mehr Lohn gemäß § 139 BetrVG verhandeln können sollte...

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