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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl: Minderheitenschutz ja - aber wer schützt die Mehrheit ?

D
Dingo
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage lautet können Minderheiten über Mehrheiten bestimmen ? oder muß das Verhältnis auch im Betriebsrat gewährleistet sein ? (Könnte z.B. ein Betriebsrat der nur aus Frauen besteht in einem Betrieb dessen Belegschaft aber zu 2/3 aus Männern besteht gewählt werden?)

Danke für die Antwort.

4.61603

Community-Antworten (3)

RI
Ramses II

11.12.2005 um 22:02 Uhr

Dingo,

wenn die Mehrheiten ihre Rechte nicht nutzen, dann haben die Minderheiten das Sagen!

Selbstverständlich kann auch in einem "Männerbetrieb" ein BR nur aus Frauen gebildet werden (ebenso wie umgekehrt).

K
kathi

12.12.2005 um 10:25 Uhr

Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren). Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen.

I
Istegal

12.12.2005 um 10:52 Uhr

Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren).

Das erscheint irgendwie logisch. Wenn keine Männer kandidieren kann der BR nur dann aus Frauen bestehen, wenn diese kandidieren... Soll heissen: Wenn weder Frauen noch Männer kandidieren, dann gibt es keinen BR! Danke für diese erhellenden Worte.

Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen. Sofern es eine Minderheit gibt. Allerdings trägt dieser freundliche Hinweis rein gar nichts zur Frage bei, denn es war ja nach der Mehrheit gefragt.

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