Meine Frage lautet können Minderheiten über Mehrheiten bestimmen ?
oder muß das Verhältnis auch im Betriebsrat gewährleistet sein ?
(Könnte z.B. ein Betriebsrat der nur aus Frauen besteht in einem Betrieb dessen Belegschaft aber zu 2/3 aus Männern besteht gewählt werden?)

Danke für die Antwort.