Betriebsratswahl: Minderheitenschutz ja - aber wer schützt die Mehrheit ?
Meine Frage lautet können Minderheiten über Mehrheiten bestimmen ? oder muß das Verhältnis auch im Betriebsrat gewährleistet sein ? (Könnte z.B. ein Betriebsrat der nur aus Frauen besteht in einem Betrieb dessen Belegschaft aber zu 2/3 aus Männern besteht gewählt werden?)
Danke für die Antwort.
Community-Antworten (3)
11.12.2005 um 22:02 Uhr
Dingo,
wenn die Mehrheiten ihre Rechte nicht nutzen, dann haben die Minderheiten das Sagen!
Selbstverständlich kann auch in einem "Männerbetrieb" ein BR nur aus Frauen gebildet werden (ebenso wie umgekehrt).
12.12.2005 um 10:25 Uhr
Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren). Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen.
12.12.2005 um 10:52 Uhr
Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren).
Das erscheint irgendwie logisch. Wenn keine Männer kandidieren kann der BR nur dann aus Frauen bestehen, wenn diese kandidieren... Soll heissen: Wenn weder Frauen noch Männer kandidieren, dann gibt es keinen BR! Danke für diese erhellenden Worte.
Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen. Sofern es eine Minderheit gibt. Allerdings trägt dieser freundliche Hinweis rein gar nichts zur Frage bei, denn es war ja nach der Mehrheit gefragt.
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