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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsatz von Ein-Euro-Kräften. Sollen wir uns als BR an das Job-Center wenden?

L
lisa
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat bereits einen Stellenabbau im Haushandwerkerbereich vorgenommen. Er ist der Meinung, daß die Arbeit genauso gut mit Ein-Euro-Leuten geschafft werden kann. Unser Handwerker aber ist mittlerweile einem Nervenzusammenbruch nahe, weil die Euro-Jobber ihn eher bei der Arbeit behindern als helfen. Die Jungs sind nicht ausgebildet, körperlich nicht belastbar und verdrücken sich gerne (kein Wunder bei DEM Stundenlohn!). Meine Frage: Können der Kollege oder der BR einen Einsatz von Euro-Jobbern ablehnen? Unser AG meinte mal lapidar, daß es eine Sünde wäre, das Angebot unseres Staates nicht anzunehmen, Billigleute zu beschäftigen. Hat jemand einen Rat? Sollen wir uns als BR an das Job-Center wenden? Wie kann sich der Kollege wehren?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

11.12.2005 um 12:45 Uhr

Das eine hat wohl nichts mit dem anderen zu tun... Ihr seid eine soziale Einrichtung? Ihr schult diese Leute komplett - mit Qualifikation?

Prinzipiell darf keine bestehende Stelle durch die 1 Euro-Jobber ersetzt werden, sondern nur zusätzlich! Und warum habt Ihr als BR seinerzeit nicht den Kündigungen widersprochen?

L
lisa

11.12.2005 um 12:54 Uhr

Lieber Kölner, wir sind ein gemeinnütziger Verein; der sich nicht durch öffentlichen Mittel, sondern privat finanziert. Eine Qualifikation erhalten die Euro-Jobber bei uns nicht. Ich hatte mich zum Punkt "Stellenabbau" doof ausgedrückt (sorry): der Kollege wurde nur umgesetzt, wurde also nicht gekündigt - was natürlich eine höhere Arbeitsbelastung für den verbliebenen Handwerker darstellt. Nochmal meine Frage: wer ist für uns als BR oder für den Kollegen zuständig: AG oder gleich das Job-Center? Oder das Landesamt für Arbeitsschutz? Gruß Lisa

K
Kölner

12.12.2005 um 09:50 Uhr

Das sollte immer erst der eigenen AG sein.

D
Dieter

13.12.2005 um 13:17 Uhr

Liebe Lisa, ich schlage vor, dass euer verbliebener Handwerker sich über die Situation beschwert (§84 BetrVG). Nicht über zuviel Arbeit, aber über die erzwungene Zusammenarbeit mit ungeschulten Kräften. Ihr als BR könnt dann dieser Beschwerde (sollte unbedingt schriftlich sein) stattgeben. Der AG muss sich dann äußern und ggf. Abhilfe schaffen.

Viele Grüße Dieter

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