Erstellt am 11.12.2005 um 11:45 Uhr von Kölner
Das eine hat wohl nichts mit dem anderen zu tun...
Ihr seid eine soziale Einrichtung?
Ihr schult diese Leute komplett - mit Qualifikation?
Prinzipiell darf keine bestehende Stelle durch die 1 Euro-Jobber ersetzt werden, sondern nur zusätzlich!
Und warum habt Ihr als BR seinerzeit nicht den Kündigungen widersprochen?
Erstellt am 11.12.2005 um 11:54 Uhr von Lisa
Lieber Kölner, wir sind ein gemeinnütziger Verein; der sich nicht durch öffentlichen Mittel, sondern privat finanziert. Eine Qualifikation erhalten die Euro-Jobber bei uns nicht. Ich hatte mich zum Punkt "Stellenabbau" doof ausgedrückt (sorry): der Kollege wurde nur umgesetzt, wurde also nicht gekündigt - was natürlich eine höhere Arbeitsbelastung für den verbliebenen Handwerker darstellt. Nochmal meine Frage: wer ist für uns als BR oder für den Kollegen zuständig: AG oder gleich das Job-Center? Oder das Landesamt für Arbeitsschutz? Gruß Lisa
Erstellt am 12.12.2005 um 08:50 Uhr von Kölner
Das sollte immer erst der eigenen AG sein.
Erstellt am 13.12.2005 um 12:17 Uhr von Dieter
Liebe Lisa,
ich schlage vor, dass euer verbliebener Handwerker sich über die Situation beschwert (§84 BetrVG). Nicht über zuviel Arbeit, aber über die erzwungene Zusammenarbeit mit ungeschulten Kräften. Ihr als BR könnt dann dieser Beschwerde (sollte unbedingt schriftlich sein) stattgeben. Der AG muss sich dann äußern und ggf. Abhilfe schaffen.
Viele Grüße
Dieter