Erstellt am 08.12.2005 um 22:53 Uhr von Stern
Hallo heiner.l
da gibt es doch den Datenschutz! Wenn Ihr einen Datenschutzbeauftragten habt, wende dich an ihn!
Bin mir nicht ganz sicher (um die Uhrzeit *smile*), aber das müsste gegen den Datenschutz sprechen.
Es könnte ja auch zu Benachteiligungen der, aus welchen Gründen auch immer, länger kranken Kollegen und Kolleginnen.
MfG
Erstellt am 08.12.2005 um 23:39 Uhr von Fayence
Hallo Heiner,
aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob diese Excel-Tabelle auch personenbezogene Mitarbeiterdaten enthält.
Gegen eine allgemeine Übersicht, aus der auf keine Einzelperson geschlossen werden kann, ist sicherlich nichts einzuwenden. Die Pflege dieser Daten kann auch für den BR von Interesse sein.
Es dem nicht so, muss die mitarbeiterbezogene Veröffentlichung von Krankheitsdaten sofort gestoppt werden. Der Zugriff auf Urlaubsdaten sollte auf den Personenkreis eingeschränkt werden, für den die Kenntnisnahme von Interesse ist. Im Zweifelsfall nur Personalabteilung und direkter Vorgesetzter.
Nicht umsonst wird im Bundesdatenschutzgesetz Bezug genommen auf "Datensparsamkeit".
Gruß Fayence